Wer schuldet die Erschließungsbeiträge?

Hallo!

Die Straße an der unser dieses Jahr gekauftes Haus liegt, ist in den beiden letzten Jahren erneuert worden, zusammen mit den Bürgersteigen.

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Die damaligen Eigentümer wurden zu Beginn der Maßnahme informiert, dass Kosten auf sie zukommen werden, die Höhe konnte zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden.

Im Kaufvertrag steht, dass die Verkäuferin garantiert, dass alle Erschließungskosten bezahlt sind. Wer muss zahlen, wenn nun nach dem Eigentümerwechsel die Gemeinde die Rechnung schickt?

MfG
A. Müller

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Hallo Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle hier gegebenen Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen, jedoch keine verbindliche Rechtsberatung ersetzen können.

Im §133 Abs. 2 Satz 1 BauGB steht wörtlich: „Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen […]“.
Somit ist die Aussage der Verkäuferin, dass alle Erschließungsbeiträge bezahlt nicht, absolut richtig, denn die Beitragspflicht war ja noch nicht gegeben.

Im §134 Abs. 1 Satz 1 BauGB steht wörtlich: „Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.“
Somit sind Sie der Schuldner, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen waren.

Da die Verkäuferin Ihnen offen von den zu erwartenden Kosten berichtet hat (auch wenn diese zunächst nur geschätzt werden konnten), kann man dieser meiner Meinung nach auch keinen Vorwurf im Sinne von Täuschung oder ähnlichem machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion.

Viele Grüße,
Stephanie Müller

Ein Gedanke zu „Wer schuldet die Erschließungsbeiträge?

  1. Danke für die Frage und wundervolle detaillierte Antwort. Die hat mir selbst sehr geholfen da auch ich mit einer Grundteilung konfrontiert wurde. Vielleicht wende ich mich zusätzlich an eine Rechtsberatung. Alles Gute euch

  2. In meinem Kaufvertrag steht, dass alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Die Erschließung war zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels vollständig abgeschlossen. In der Eigentümerversammlung habe ich erfahren, dass sowohl dem Verkäufer als auch dem Makler die zu erwartenden Kosten für die Erschließung bekannt gewesen sein sollen. Ich habe erst Monate nach dem Erwerb erfahren, dass eine Rechnung von der Gemeinde erwartet wird. Was kann ich tun?

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