In eigentlich jedem Kaufvertrag, der bei einem Notar beurkundet wird, befindet sich ein Passus über die anfallenden Verzugszinsen, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Verzugszinsen sind im Ursprung bereits gesetzlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, bei Verzugszinsen aus Kaufverträgen wird zwischen den beteiligten Personen unterschieden: Ist ein Verbraucher beteiligt, betragen die Verzugszinsen regelmäßig 5 Prozentpunkte über Basiszins, ansonsten oft sogar 8 Prozentpunkte über Basiszins.
So steht z.B. in dem beurkundeten Kaufvertrag: „Ist der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht in voller Höhe gezahlt, schuldet der Käufer auf rückständige Beträge Zinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf. (…)“.