GRUNDBUCHBLOG

Immobilienverkauf & Immobilienmakler

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Wie viel Service sollte ein Immobilienmakler bieten?

Mai 16th, 2012 · Immobilienmakler

Immobilienmakler haben in Deutschland allgemein mit einem eher schlechten Ruf zu kämpfen. Schwarze Schafe, die in der Branche das schnelle Geld sehen, verbessern diese Situation nicht wirklich. Doch es gibt durchaus Makler, für die ist ihr Tun nicht nur ein täglicher Job, sondern eine lebenslange Berufung. Sie verstehen sich als Partner der Kunden und nicht als derjenige, der für wenig Arbeit viel Provision kassiert.

Doch wie viel Dienstleistung und welchen Service kann und sollte ein Kunde vom Immobilienmakler erwarten?
Wenn sich beispielsweise ein Mietinteressent wegen einer Wohnung beim Makler meldet, was gilt als selbstverständlich und mit welchem Service kann der Interessent rechnen?

Offensichtlich versteht der Makler von heute seine Arbeit folgendermaßen: Kunde ruft an, Makler zeigt die Wohnung im Sammeltermin, Kunde ruft wieder an, dass er die Wohnung mieten möchte, Makler schickt Mietvertrag per Post – und die Rechnung oft direkt hinterher. Das war’s.

Die „guten Makler“ jedoch verstehen den Interessenten tatsächlich als Kunden und bemühen sich nachhaltig um einen Vertragsabschluss. Dass der Makler als Fachmann die Übergabe der Wohnung übernimmt, sich bei Auszug außerdem um die Abnahme kümmert und Kleinigkeiten wie die Ummeldung der externen Versorger übernimmt, ist leider nur für wenige selbstverständlich. Diese Makler sind während der gesamten Mietdauer vertrauensvoller Ansprechpartner für den Mieter. Und selbst wenn der erste Besichtigungstermin nicht zum Vertragsabschluss führt, ein guter Makler, bemüht sich weiterhin um den Kunden. Und je mehr der Kunde die Bemühungen des Maklers wahrnimmt, desto bereitwilliger bezahlt er anschließend die Rechnung.

Oder auch beim Verkauf sollte der Makler mehr sein als stiller Vertragsvermittler. Selbstverständlich gehört ein Besichtigungstermin zur Dienstleistung des Maklers, doch kein Käufer schlägt nach einer Besichtigung direkt zu – wenn der Käufer später die Provision bezahlen soll, sollte er so oft besichtigen können, wie er möchte, schließlich geht’s um eine Investition für’s Leben! Und auch die üblicherweise aufkommenden Fragen vom Käufer sollte der Makler persönlich klären und nicht die Antwort auf z.B. den Verkäufer abwälzen. Natürlich kennt der Verkäufer sein Haus am besten, doch wofür wird der Makler dann noch bezahlt, wenn die Vertragsparteien alles unter sich klären? Außerdem bekommt der Kunde ein Gefühl von „Ernstgenommen werden“, wenn sich der Makler selbst mit seinen Anliegen befasst und nicht die Arbeit andere machen lässt.

Die „guten Makler“ haben verstanden, dass sie sich nicht durch ihre Dienstleistung von den Konkurrenten abheben, sondern durch den Service. Die Dienstleistung ist schließlich immer gleich, doch der Service schafft die Kundenzufriedenheit. Und nur durch Kundenzufriedenheit kann man sich auf Dauer im Wettbewerb behaupten. Ziel aller Bemühungen sollte heutzutage nicht sein, ein kurzfristiges Geschäft abzuschließen, sondern sich nachhaltig einen guten Ruf zu erarbeiten, indem man Kunden durch nicht-selbstverständliche Serviceleistungen überzeugt.

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Immobilien Pressespiegel 04/2012

Mai 7th, 2012 · Pressespiegel

Sind moderne Wohnblocks der Wohnraum der Zukunft? In diesem interessanten Beitrag erklärt Prof. Christoph Mäckler, warum Einfamilienhäuser und Reihenhäuser in Punkto Energie „eine Katastrophe“ sind. Er meint, schon aus energetischen Gesichtspunkten sollte man sich zukünftig auf Wohnraum mit wenig Außenwänden konzentrieren – z.B. durch Wohnblocks, die modern sind und hauptsächlich in die Höhe gebaut und dem vorhandenen Wohnraum angepasst werden.

Alternativ sind natürliche Dämmstoffe absolut im Trend, wie dieser Artikel zeigt.

Noch nie waren sich Experten so uneinig: Ist Deutschland auf dem Weg in eine Immobilienblase oder läuft alles auf dem Wohnimmobilienmarkt noch mit rechten Dingen?! Der amtliche Gutachterausschuss stellte den Immobilienmarktbericht 2011 vor und gibt Entwarnung: Anzeichen einer Blase lassen sich nicht erkennen. Anders sieht das Jörg Asmussen, der vor der Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt warnt, dass man die Preise „im Auge behalten müsse“. Ob wir uns auf dem Weg in eine Immobilienblase ganz nach amerikanischem Vorbild befinden, wird abzuwarten bleiben und ist auf jeden Fall stark regional abhängig.

Wer seine Wohnung oder sein Haus wegen störender Nachbarschaft verkauft, muss dies nicht zwingend dem gefundenen Käufer preisgeben. Dieses Urteil fällte nun ein Münchner Gericht, das Streitigkeiten in der Nachbarschaft als „normal“ auslegte. Die Käufer fühlen sich natürlich um den Kaufpreis betrogen, denn hätten sie vor dem Kauf von den Problemen gewusst, von denen die Verkäuferin nichts gewusst haben will, hätten sie die Eigentumswohnung sicher nicht gekauft.

„Weiter zur Miete wohnen oder lieber ins Eigenheim investieren?“ Diese Frage haben wir uns hier auch schon gestellt und auch der FOCUS widmete sich nun diesem Thema. Ergebnis: Es kommt auf die persönliche Situation an. Wer flexibel ist und bleiben will/muss, sollte lieber weiterhin zur Miete wohnen. Wer das Eigenheim selbst bewohnen will, muss sich der Investition und dem verbundenen Risiko bewusst sein, Finanzierungspläne laufen nahezu „ein Leben lang“ und wollen gut überlegt sein. Wer investieren will und die Immobilie im Anschluss weiter vermieten will, fährt in den aufgeführten Beispielrechnungen am besten, da so die beste Rendite erzielt werden kann.

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Welche Kosten entstehen bei der Zwangsversteigerung?

April 17th, 2012 · Zwangsversteigerung

Hallo!

Ich möchte ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erwerben. Ich habe mich mit der Sachbearbeiterin auf einen Preis von 47.000.-€ geeinigt. Nun wollte ich wissen, welche Kosten noch auf mich zu kommen. Sie wollte mir darüber keine Auskunft geben.

Im Voraus schon vielen Dank!

Weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage, für die es mehrere Antwortalternativen gibt:

1) Sie erhalten den Zuschlag trotz voriger Einigung im Rahmen des Verfahrens der Versteigerung. Hierbei sparen Sie sich die Makler- sowie die Notarkosten. In einem solchen Fall werden Sie Eigentümer durch Hoheitsakt, von der Grunderwerbsteuer sind Sie jedoch auch in diesem Fall nicht befreit.

2) Die betreibende Bank stellt das Verfahren ein, indem der Versteigerungsantrag zurückgenommen wird. Dann werden Sie die Immobilie „ganz normal“ von der Bank kaufen, ob hier Vermittlungsprovisionen anfallen, ist im Detail mit der Bank zu klären. Außerdem fallen Notargebühren und selbstredend Nebenkosten an; Nebenkosten sind z.B. die Grunderwerbsteuer.

Ich hoffe, Ihnen hat diese Antwort geholfen. Wenn weitere offene Fragen sind, stellen Sie sie bitte über die Kommentare.

Viele Grüße,
Immobilienmaklerin Stephanie Müller

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Immobilien Pressespiegel 03/2012

April 2nd, 2012 · Pressespiegel

In Österreich soll es eine „Energie“-Revolution geben, von der nicht alle begeistert sind. Bis 2018 sollen 95% der österreichischen Haushalte mit sog. „Smart Meters“ ausgestattet werden; diese intelligenten Stromzähler sollen den Verbrauchern das Stromsparen erleichtern, da sie den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die exakte Nutzungszeit messen. Datenschützer äußern jedoch ernste Bedenken.

Alle können sich wohl noch an die Immobilienblase in Amerika erinnern, einige Experten glauben nun, auch Deutschland sei auf gutem Weg in eine solche Blase. Realistischer hingegen scheint die Einschätzung von immobilienscout-Chef-Analyst Michael Kiefer, der betont, dass zwar in den Metropolregionen München, Berlin, Hamburg die Preise deutlich höher steigen als die Mieten, in anderen Ballungszentren hingegen die Preise stagnieren.

In unserem letzten Immobilien Pressespiegel ging es schon mal um den ehemaligen Senator Michael Braun, dem als Notar die Beurkundung von Schrottimmobilien vorgeworfen wurde. Auch heute sind noch viele Fragen an den Ex-Senator offen, obwohl ihm scheinbar kein absichtliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann – im Gegensatz, es macht ein bisschen den Eindruck, als wenn er sich selbst als Opfer sieht, da durch die Presseberichte sein Ruf sowie seine Ehre als Rechtsanwalt und Notar beschädigt worden sind.

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Maklervertrag: Alleinauftrag? Ja! Aber welchen?

März 21st, 2012 · Hausverkauf, Immobilienmakler

Für viele Immobilienverkäufer ist ein Maklervertrag ein absolut rotes Tuch, sie probieren lieber alleine, ihre Immobilie zu verkaufen. Doch jeder Verkäufer sollte an das alte Sprichwort denken „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ – dies trifft auch ausnahmslos auf die Immobilienbranche zu.

Welche Maklerverträge gibt es überhaupt?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen des Alleinauftrages unterschieden: der „einfache Alleinauftrag“ und der „qualifizierte Alleinauftrag“. Der „einfache Alleinauftrag“ schließt lediglich die Zuschaltung weiterer Makler durch den Verkäufer während der Vertragslaufzeit aus; der Verkäufer kann jedoch weiterhin eigene Verkaufsbemühungen anstreben. Beim „qualifizierten Alleinauftrag“ ist der Makler der ausschließliche Ansprechpartner, der Verkäufer muss alle eigenen Verkaufsbemühungen während der Vertragslaufzeit einstellen.

Was bringt der Alleinauftrag dem Verkäufer?

Im Regelfall wirtschaftet der private Verkäufer seine Immobilie durch eigene Verkaufsbemühungen kaputt. Einem privaten Verkäufer fehlt in der Regel der Marktüberblick, der zur Markteinschätzung und somit zur marktgerechten Preisfindung seiner Immobilie zwingend notwendig ist. Oft werden dann Objekte mit marktunrealistischen Preisen beworben – die richtigen Interessenten bleiben aus, denn bei überhöhten Preisen lohnt nicht mal das Gucken. Wenn der private Verkäufer nun nach einigen Wochen merkt, dass er bei seiner Preisvorstellung nachbessern muss, gilt das Objekt bei aufmerksamen Marktbeobachtern schon als „unverkäuflich“. Der Verkäufer hat sich also durch seine überteuerten Preisvorstellungen selbst am Markt unglaubwürdig gemacht.
Der professionelle Makler hätte den Verkäufer schon vor Abschluss eines Alleinauftrages bei der richtigen und somit marktgerechten Preisfindung beraten. Außerdem hätte der Verkäufer von dem Interessentenpool des Makler profitieren können – denn oft hat der Makler bereits einen bestimmten Kunden für eine bestimmte Immobilie im Auge.

Warum ein Alleinauftrag?

Durch einen Alleinauftrag sichert sich der Immobilienmakler die Wahrscheinlichkeit auf seinen Provisionsanspruch. Desto mehr Makler sich um den Verkauf einer Immobilie bemühen, umso geringer wird die Erfolgswahrscheinlichkeit für den Einzelnen. Außerdem erwecken Objekte, die von mehreren Maklern angeboten werden, den Anschein, als seien sie von nur einem Makler gar nicht verkäuflich. Durch die Einschaltung mehrerer Makler macht sich der Verkäufer seine Immobilie also nur am Markt kaputt. Der private Verkäufer ist bei einem professionellen Immobilienmakler in jedem Fall besser aufgehoben, als es auf eigene Faust zu probieren. Viele Verkäufer scheuen sich, sich an einem Makler zu binden, doch nur so haben sie die besten professionellen Verkaufsaussichten. Ein Makler, der einen Alleinauftrag hat, wird Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um das Objekt zum Abschluss zu bringen. Ein Makler, der keinen Alleinauftrag hat, wird das Objekt lediglich aus der Schublade ziehen, wenn er seinem Kunden sonst nichts anbieten konnte. Nur beim Alleinauftrag kann sich der Verkäufer sicher sein, dass der Makler alles daran setzen wird, die Immobilie zu verkaufen, und den Verkäufer von sich zu überzeugen – ohne Alleinauftrag und somit auch oft ohne Verkaufserfolg ist der Verkäufer anschießend sogar noch vom Makler enttäuscht.

Abschließend bleibt zu sagen, dass jeder Immobilienverkäufer die Professionalität eines Immobilienmaklers ausnutzen sollte – und jeder professionelle Makler wird sein Know-How, seine Marktkenntnis und seinen Kundenstamm nur mit einem Maklervertrag in Form eines Alleinauftrages einbringen.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

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Immobilien Pressespiegel 2/2012

März 5th, 2012 · Pressespiegel

Der ehemalige Senator Braun (CDU) machte Schlagzeilen, weil sein Notariat in Berlin sog. Schrottimmobilien beurkundete. Diesen Machenschaften will der neue Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) beenden, indem er einen “Leitfaden zum Kauf einer existierenden Eigentumswohnung zur Vermietung als Kapitalanlage” erstellt hat.

Es ist wohl etwas hochgegriffen, den Berliner Stadtteil Neukölln mit der New Yorker Lower East Side zu vergleichen, und trotzdem ist Neukölln derzeit der Stadtteil mit dem größten Entwicklungspotenzial und den am rasantesten steigenden Immobilienpreisen – nicht nur im Vergleich zu Berlin, sondern vielmehr zur gesamten Republik! Fast alle Wohnungen werden hier weit über Verkehrswert an den Meistbietenden verkauft.

Den richtigen Planer für ein Bauvorhaben oder eine Umbaumaßnahme zu finden, kann zeit- und besprechungsintensiv sein. Vor allem, weil man jedem zunächst im Detail das Vorhaben erklären muss – obwohl der Architekt nach dem ersten Kennenlernen vielleicht gar nicht mehr in Frage kommt. Deshalb hat jetzt in Österreich das erste “Speed Dating” zwischen Bauherren und Architekten stattgefunden; mit äußerst positivem Feedback!

Preiserhöhung bei Immonet. Die meisten Menschen denken, dass Immobilienmakler schnelles Geld verdienen – immerhin beläuft sich die Provision oft auf mehrere tausend Euro. Doch wie viel sich die Makler die Präsentation der Objekte kosten lassen, wissen die meisten Kunden nicht. Deshalb ist diese Übersicht der Inseratspreise von immobilienscout24.de, immowelt.de und immonet.de sehr interessant. Und da die Immobilienportale wissen, dass der häufigste Kundenkontakt online hergestellt wird, lassen die Anbieter der Portale sich ihren Service sehr gut bezahlen.

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Der hart umkämpfte Wohnungsmarkt in München

Februar 9th, 2012 · Hauskauf

Hallo,

wir möchten uns in München Wohneigentum zulegen. Leider ist der “Markt” (eigentlich ist gar keiner da…) hart umkämpft. Wir haben schon mehrere Wohnungen, die über Makler vermittelt wurden, besichtigt und gerne gekauft. Bisher kamen wir nicht zum Zuge – nicht mal unter die engere Auswahl der potentiellen Käufer.

Wie soll man sich verhalten, wenn man ein Objekt besichtigt hat, das man gerne hätte? Sofort “Hier!!” schreien  oder mit einem Koffer Bargeld auftauchen oder einen höheren Preis bieten oder den Makler ständig mit Anrufen oder Mails bombardieren? Wir wissen langsam nicht mehr, was wir tun sollen…

Danke für ihre Einschätzung,

C. Rincker

Hallo Frau Rincker,

Sie schneiden ein sehr interessantes Thema an, vielen Dank dafür!

Ein fairer Makler sollte an denjenigen Interessenten vermitteln, der sich auch zuerst für die angebotene Wohnung interessiert hat bzw. zeitnah seine Kaufbereitschaft signalisiert.
Sollte ein zweiter Interessent ebenfalls kaufen wollen, entsteht eine Art Preiskampf zwischen den Interessenten und der „Meistbietende“ gewinnt. Selten ist es der Fall, dass „nach Kaufinteressent“ entschieden wird, beispielsweise, ob der zukünftige Eigentümer in die Nachbarschaft / die Eigentümergemeinschaft passt oder nicht. In der Regel zählt der schnelle Geldfluss – für den Verkäufer sowie für den Makler.

Grundsätzlich sind immer diejenigen Kunden interessant, die dem Makler eine bereits abgeklärte Finanzierung vorstellen können. Denn wenn die finanzielle Seite geklärt ist, fehlt nur noch der Kaufwunsch zum Glück; quasi ein schnelles Geschäft für den Makler & auch für den Verkäufer.
Sie sollten den Makler auch nicht mit Anrufen und/oder Nachrichten bombardieren, das macht eher unsympathisch. Eine klare Aussage „Ja, wir wollen die Wohnung gern kaufen/einen zweiten Besichtigungstermin vereinbaren“ reicht dem Makler oft aus; er sollte daraufhin versuchen, Ihren Wunsch zu erfüllen, um Sie schnellstmöglich zum Abschluss zu führen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Bitte halten Sie uns doch bei Ihrer weiteren Wohnungssuche in München mit der Kommentarfunktion auf dem Laufenden.

Viele Grüße,
Stephanie Müller

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Immobilien Pressespiegel 1/2012

Februar 6th, 2012 · Pressespiegel

Der 31. Dezember des vergangenen Jahres war Stichtag für EnEV 2009, doch in „letzter Minute“ wurden Massivhäuser ab Baujahr ´69 und Häuser mit Holzbalkendecke vom Dämmzwang wieder ausgeklammert.

Ein interessanter Artikel zum Thema „Architektenhaus“. Darin wird das Aussterben der Unikate beschrieben, doch auch die Häuser „von der Stange“ vom Bauträger haben heute immer etwas Individuelles…

Wohnraum in der Hauptstadt ist knapp, vor allem im Bezirk Mitte. Doch das Verwaltungsgericht hat ein Verbot des Bezirks Mitte gekippt, sodass auch weiterhin der vorhandene Wohnraum als Ferienwohnung vermietet werden kann – obwohl es in dieser Gegend genügend Betten in Hotels und Hostels gibt…

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Mietpreis = sexuelle Gefälligkeiten

Januar 23rd, 2012 · Mieter, Vermieten

Manchmal geschehen ja auch in der großen weiten Welt der Immobilien Dinge, die es sonst nur im Film gibt – oder die man im Normalfall einfach nicht mit bekommt. Kürzlich ist tatsächlich etwas Unfassbares passiert:
Ich vermittelte eine Wohnung an eine WG. Nach etwa vier Wochen rief ich den Vermieter an, um zu fragen, ob soweit alles glatt läuft oder ob es irgendwelche Probleme gibt. Ergebnis: alles super.

Nach weiteren vier Wochen hatte ich eine Nachricht von eben jenem Vermieter, dass er dringend (!) zurückgerufen werden möchte. Also schnappte ich mir den Hörer und rief ihn an; ich dachte „kann ja nichts Schlimmes sein, denn schließlich war letztens noch alles super“.

Doch dann erzählte mir der Vermieter, dass er seit Mietbeginn von dem einen WG-Mitglied noch keine Miete gesehen hätte. Ich war platt! Auf die Frage, warum er mir das nicht schon viel früher gesagt hat, redete er sich raus, dass der Mieter ja versprochen hätte, zu bezahlen…morgen. (wie man das halt immer gesagt bekommt) Ich hatte ihn dann über seine Möglichkeiten, vor allem in Bezug auf Kündigung, aufgeklärt – aber ich sollte ausdrücklich nichts unternehmen. Er wolle (weiterhin) abwarten, ob die offenen Mietzahlungen wie versprochen bezahlt werden.

Da ich wusste, dass das säumige WG-Mitglied in einem Freundschaftsverhältnis zu einem anderen Kunden steht, mit dem ich schon länger zusammen arbeite, fragte ich diesen Kunden in einer ruhigen Minute und unter vier Augen, was denn da los sei. Natürlich wusste er von der nicht gezahlten Miete, hat mir allerdings auch die zweite Seite der Medaille präsentiert:
Der WG-Vermieter hat allen Ernstes gesagt, dass die rückständige Miete mit sexuellen Gefälligkeiten ausgeglichen werden könne!!! Ich war sprachlos.
Damit tut sich für mich natürlich eine Zwickmühle auf: Ich weiß zum Einen, dass das WG-Mitglied die Miete nicht zahlt, was es mir quasi unmöglich macht, eine andere Wohnung zu vermitteln. Andererseits weiß ich, dass der Vermieter offensichtlich auch sehr  „komisch“ ist, was ich natürlich bei allen Folgegeschäften ab sofort berücksichtigen muss. Aber scheinbar ist dies absolut nicht neu, wie dieser Artikel zeigt.

Nun steht fest, dass die rückständige Miete NICHT durch sexuelle Gefälligkeiten ausgeglichen worden ist, allerdings weiß ich aktuell nicht, wie sich dieser Fall weiter entwickelt. Aber ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

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Keine Baugenehmigung – Was nun?

Januar 16th, 2012 · Hauskauf, Hausverkauf

Jeder Immobilienmakler ist stets auf der Suche nach neuen Objekten, die er im Alleinauftrag vermitteln kann. Wenn man dann auf ein passendes Objekt gestoßen ist, das Erstgespräch mit den potenziellen Verkäufern gut gelaufen ist und man sich über die Eckdaten des Verkaufs soweit einig geworden ist, ist der letzte Schritt zum Glück der Abschluss eines Makler-Alleinauftrags zwischen Verkäufer und Makler. Der Alleinauftrag ist für den Makler sehr wichtig, da dieser ihm allein die Provision im Verkaufsfall sichert.

Oft wird ein zweiter Termin verabredet, um den Vertrag abzuschließen und eine eingehende Objektaufnahme durchzuführen. Hier nimmt der Makler den allgemeinen Zustand der Immobilie auf, macht ggf. ein paar erste Objektfotos und fragt den Verkäufer nach vorhandenen Ansichten & Zeichnungen. Bei nachträglich An-, Um- und/oder Ausbauten wird im Regelfall auch über vorliegende Baugenehmigungen gesprochen. Wenn eine Immobilie jedoch seit etwa 40 Jahren unverändert an Ort & Stelle ist, geht man eigentlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Wie die Praxis zeigt, liegt die Betonung hier auf dem Wörtchen „eigentlich“…

In einem aktuellen Fall aus dem Makleralltag trat nämlich genau dieser Fall ein: ein nachträglicher Ausbau war nicht genehmigt! Der Schock war/ist natürlich erstmal groß, vor allem, weil ein in der Vergangenheit gestellter Bauantrag negativ beschieden wurde. Zwar bekam man von der zuständigen Behörde die Aussage, dass das „schon so in Ordnung sei“, aber schriftlich könne man das nicht bestätigen – das käme einer nachträglichen (positiven) Baugenehmigung gleich.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, warum ein Bauantrag negativ beschieden wird: entweder ist die Baumaßnahme grundsätzlich unzulässig, oder, wenn wie im vorliegenden Fall kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt, passt der Stadt oder Gemeinde die Baumaßnahme einfach nicht. Die erste Variante wäre der deutlich bessere Fall, denn dann könnte man gucken, ob man den Grund der Unzulässigkeit (irgendwie) abwenden kann, um so nachträglich noch eine positiv beschiedene Baugenehmigung zu erhalten.

Im vorliegenden Fall wurde unzulässiger Weise Wohnraum geschaffen, der nicht den zwingend erforderlichen Grenzabstand vom 3m einhält – somit grundsätzlich unzulässig. Durch den zwingend erforderlichen Grenzabstand von 3m entsteht ein „Streifen“ von 6m von Wohnhaus zu Wohnhaus; nicht betroffen sind untergeordnete Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen, Carports oder ähnliches. Die Lösung des Problems wäre in diesem Fall, beim Nachbargrundstück eine sog. Baulast eintragen zu lassen. Durch die Baulast erlaubt das Nachbargrundstück quasi, dass der Grenzabstand nicht eingehalten werden muss, sondern sich der 6m-Streifen zulasten des Nachbargrundstücks verschiebt. Wenn der unzulässig errichtete Wohnraum beispielsweise genau auf der Grenze gebaut wurde, muss das Nachbargrundstück plötzlich nicht mehr 3m von der Grenze fernbleiben, sondern durch die Baulast plötzlich 6m – was natürlich ein erheblicher Wertverlust für das Grundstück ist.

Im schlimmsten Fall, ist der Käufer für das zu vermittelnde Objekt bereits gefunden, Käufer & Verkäufer sind bereits über die Modalitäten einig geworden und der Käufer braucht lediglich für seine Finanzierung die Zeichnungen, Berechnungen etc. – erst so fällt oben beschriebener Fall überhaupt auf. Wenn die Lösung „Baulast“ jetzt jedoch bezahlt werden muss, also als Entschädigung für das Nachbargrundstück, verringert sich der Verkaufserlös für den Verkäufer erheblich.

Im Praxisfall konnte zwar das Problem durch eine Baulast gelöst werden, doch die notarielle Beurkundung wird zunächst „schwebend unwirksam“ durchgeführt, das bedeutet, dass die Kaufabwicklung erst mit vorliegen der Baulast und der darauf beruhenden (nachträglichen) Baugenehmigung des zusätzlichen Wohnraums abgeschlossen wird.

Noch ist der Fall nicht abgeschlossen, doch ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten!
Ist Ihnen ein solcher Fall auch schon mal passiert?

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