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Immobilienverkauf & Immobilienmakler

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Mietpreis = sexuelle Gefälligkeiten

Januar 23rd, 2012 · Mieter, Vermieten

Manchmal geschehen ja auch in der großen weiten Welt der Immobilien Dinge, die es sonst nur im Film gibt – oder die man im Normalfall einfach nicht mit bekommt. Kürzlich ist tatsächlich etwas Unfassbares passiert:
Ich vermittelte eine Wohnung an eine WG. Nach etwa vier Wochen rief ich den Vermieter an, um zu fragen, ob soweit alles glatt läuft oder ob es irgendwelche Probleme gibt. Ergebnis: alles super.

Nach weiteren vier Wochen hatte ich eine Nachricht von eben jenem Vermieter, dass er dringend (!) zurückgerufen werden möchte. Also schnappte ich mir den Hörer und rief ihn an; ich dachte „kann ja nichts Schlimmes sein, denn schließlich war letztens noch alles super“.

Doch dann erzählte mir der Vermieter, dass er seit Mietbeginn von dem einen WG-Mitglied noch keine Miete gesehen hätte. Ich war platt! Auf die Frage, warum er mir das nicht schon viel früher gesagt hat, redete er sich raus, dass der Mieter ja versprochen hätte, zu bezahlen…morgen. (wie man das halt immer gesagt bekommt) Ich hatte ihn dann über seine Möglichkeiten, vor allem in Bezug auf Kündigung, aufgeklärt – aber ich sollte ausdrücklich nichts unternehmen. Er wolle (weiterhin) abwarten, ob die offenen Mietzahlungen wie versprochen bezahlt werden.

Da ich wusste, dass das säumige WG-Mitglied in einem Freundschaftsverhältnis zu einem anderen Kunden steht, mit dem ich schon länger zusammen arbeite, fragte ich diesen Kunden in einer ruhigen Minute und unter vier Augen, was denn da los sei. Natürlich wusste er von der nicht gezahlten Miete, hat mir allerdings auch die zweite Seite der Medaille präsentiert:
Der WG-Vermieter hat allen Ernstes gesagt, dass die rückständige Miete mit sexuellen Gefälligkeiten ausgeglichen werden könne!!! Ich war sprachlos.
Damit tut sich für mich natürlich eine Zwickmühle auf: Ich weiß zum Einen, dass das WG-Mitglied die Miete nicht zahlt, was es mir quasi unmöglich macht, eine andere Wohnung zu vermitteln. Andererseits weiß ich, dass der Vermieter offensichtlich auch sehr  „komisch“ ist, was ich natürlich bei allen Folgegeschäften ab sofort berücksichtigen muss. Aber scheinbar ist dies absolut nicht neu, wie dieser Artikel zeigt.

Nun steht fest, dass die rückständige Miete NICHT durch sexuelle Gefälligkeiten ausgeglichen worden ist, allerdings weiß ich aktuell nicht, wie sich dieser Fall weiter entwickelt. Aber ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

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Keine Baugenehmigung – Was nun?

Januar 16th, 2012 · Hauskauf, Hausverkauf

Jeder Immobilienmakler ist stets auf der Suche nach neuen Objekten, die er im Alleinauftrag vermitteln kann. Wenn man dann auf ein passendes Objekt gestoßen ist, das Erstgespräch mit den potenziellen Verkäufern gut gelaufen ist und man sich über die Eckdaten des Verkaufs soweit einig geworden ist, ist der letzte Schritt zum Glück der Abschluss eines Makler-Alleinauftrags zwischen Verkäufer und Makler. Der Alleinauftrag ist für den Makler sehr wichtig, da dieser ihm allein die Provision im Verkaufsfall sichert.

Oft wird ein zweiter Termin verabredet, um den Vertrag abzuschließen und eine eingehende Objektaufnahme durchzuführen. Hier nimmt der Makler den allgemeinen Zustand der Immobilie auf, macht ggf. ein paar erste Objektfotos und fragt den Verkäufer nach vorhandenen Ansichten & Zeichnungen. Bei nachträglich An-, Um- und/oder Ausbauten wird im Regelfall auch über vorliegende Baugenehmigungen gesprochen. Wenn eine Immobilie jedoch seit etwa 40 Jahren unverändert an Ort & Stelle ist, geht man eigentlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Wie die Praxis zeigt, liegt die Betonung hier auf dem Wörtchen „eigentlich“…

In einem aktuellen Fall aus dem Makleralltag trat nämlich genau dieser Fall ein: ein nachträglicher Ausbau war nicht genehmigt! Der Schock war/ist natürlich erstmal groß, vor allem, weil ein in der Vergangenheit gestellter Bauantrag negativ beschieden wurde. Zwar bekam man von der zuständigen Behörde die Aussage, dass das „schon so in Ordnung sei“, aber schriftlich könne man das nicht bestätigen – das käme einer nachträglichen (positiven) Baugenehmigung gleich.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, warum ein Bauantrag negativ beschieden wird: entweder ist die Baumaßnahme grundsätzlich unzulässig, oder, wenn wie im vorliegenden Fall kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt, passt der Stadt oder Gemeinde die Baumaßnahme einfach nicht. Die erste Variante wäre der deutlich bessere Fall, denn dann könnte man gucken, ob man den Grund der Unzulässigkeit (irgendwie) abwenden kann, um so nachträglich noch eine positiv beschiedene Baugenehmigung zu erhalten.

Im vorliegenden Fall wurde unzulässiger Weise Wohnraum geschaffen, der nicht den zwingend erforderlichen Grenzabstand vom 3m einhält – somit grundsätzlich unzulässig. Durch den zwingend erforderlichen Grenzabstand von 3m entsteht ein „Streifen“ von 6m von Wohnhaus zu Wohnhaus; nicht betroffen sind untergeordnete Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen, Carports oder ähnliches. Die Lösung des Problems wäre in diesem Fall, beim Nachbargrundstück eine sog. Baulast eintragen zu lassen. Durch die Baulast erlaubt das Nachbargrundstück quasi, dass der Grenzabstand nicht eingehalten werden muss, sondern sich der 6m-Streifen zulasten des Nachbargrundstücks verschiebt. Wenn der unzulässig errichtete Wohnraum beispielsweise genau auf der Grenze gebaut wurde, muss das Nachbargrundstück plötzlich nicht mehr 3m von der Grenze fernbleiben, sondern durch die Baulast plötzlich 6m – was natürlich ein erheblicher Wertverlust für das Grundstück ist.

Im schlimmsten Fall, ist der Käufer für das zu vermittelnde Objekt bereits gefunden, Käufer & Verkäufer sind bereits über die Modalitäten einig geworden und der Käufer braucht lediglich für seine Finanzierung die Zeichnungen, Berechnungen etc. – erst so fällt oben beschriebener Fall überhaupt auf. Wenn die Lösung „Baulast“ jetzt jedoch bezahlt werden muss, also als Entschädigung für das Nachbargrundstück, verringert sich der Verkaufserlös für den Verkäufer erheblich.

Im Praxisfall konnte zwar das Problem durch eine Baulast gelöst werden, doch die notarielle Beurkundung wird zunächst „schwebend unwirksam“ durchgeführt, das bedeutet, dass die Kaufabwicklung erst mit vorliegen der Baulast und der darauf beruhenden (nachträglichen) Baugenehmigung des zusätzlichen Wohnraums abgeschlossen wird.

Noch ist der Fall nicht abgeschlossen, doch ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten!
Ist Ihnen ein solcher Fall auch schon mal passiert?

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Maklerverbände und Siegel: Was steckt dahinter?

Dezember 5th, 2011 · Immobilienmakler

Immer mehr Makler werben damit, dass sie Mitglieder in den verschiedensten Verbänden sind. Der bekannteste Verband ist wohl der IVD („Immobilienverband Deutschland“ www.ivd.net).  Der Verband schloss sich im Jahr 2004 aus dem „Ring Deutscher Makler“ (RDM) und dem „Verband Deutscher Makler“ (VDM) zusammen, die aktuelle Mitgliederzahl beläuft sich deutschlandweit derzeit auf ca. 6.000 Makler.

Der IVD umfasst ein breites Mitgliederspektrum, so zählen neben Immobilienmaklern auch Sachverständige, Hausverwalter und Finanzexperten zu den Mitgliedern des Verbands. Mitglieder müssen eine Art „Aufnahmeprüfung“ ablegen, um beim IVD aufgenommen zu werden – so will der Verband die Hochwertigkeit der angeschlossenen Mitglieder gewährleisten. Nach Auskunft des Verbandes erhalten dem IVD angeschlossene Makler einen Vertrauensvorsprung bei den Kunden, da diese das geschützte Logo mit Qualität, gutem Fachwissen und Kompetenz verbinden. Die Mitglieder des IVD erhalten selbstverständlich fortlaufend Angebote für Seminare, Fortbildungen etc., diese müssen jedoch separat vom Mitglied gebucht und bezahlt werden – darüber hinaus fällt eine Aufnahmegebühr in Höhe von bis zu 810,- EUR an, die jährlichen Beiträge belaufen sich auf ca. 500,- EUR.

Die Frage, die sich jeder Makler und auch Kunde stellen muss, ist: Zahlt sich die Mitgliedschaft in einem speziellen Verband aus? Für den Makler selbst würde dies bedeuten, dass sich aufgrund des IVD-Logos die Immobilien schneller verkaufen lassen, und für den Kunden würde es bedeuten, dass ein IVD-Makler der bessere Makler ist. Beides ist schwer zu belegen.

Ein guter Makler sollte auch ohne (teure) IVD-Mitgliedschaft auf Fort- und Weiterbildung bedacht sein – und andersrum werden Kunden sich nur an Makler wenden, die bereits gute Referenzen haben; ob nun mit oder ohne Siegel.

Neben dem IVD gibt es noch die BSI, die „Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft“ (www.bsi-web.de). Die BSI konzentriert sich jedoch mehr darauf, die Wichtigkeit der Immobilienbranche in der Politik und der allg. Öffentlichkeit deutlich zu machen und deren Position zu stärken.

Darüber hinaus gibt es noch den BFW, den „Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen“ (www.bfw-bund.de). Auch der BFW setzt sich für die Aus-, Weiter- und Fortbildung seiner Mitglieder ein, hat jedoch lange nicht das öffentliche Ansehen wie der IVD erreicht.

Haben Sie Erfahrungen mit dem IVD oder einem anderen Maklerverband gemacht? Ist es für Sie als Kunden wichtig, dass der Makler Mitglied in einem Verband ist? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit.

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Immobilienmakler: Auftraggeber verliert das Vertrauen

Dezember 2nd, 2011 · Hausverkauf, Immobilienmakler

Ich bin Auftraggeber und habe den Verdacht, daß mein Makler mir ein besseres Angebot vorenthält. Ich habe die Maklerin aufgefordert, einem anderen Interessenten, der “mithalten” wollte mitzuteilen, daß nun ein Angebot über den geforderten Preis vorliegt. Auf Nachfrage druckste man rum (ich vermute aber, die Maklerin hatte ein anderes teureres Objekt, von dem Sie mir auch erzählte, worauf sie nun diesen Kunden ansetzen wollte). Ich bat um die Adresse und Telefonnummer des Interessenten zwecks Rücksprache (zuvor hatte ich von der Maklerin einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit des höheren Bieters gefordert….dieser wollte einen zweiten Besichtigungstermin). Einmal erzählte die Maklerin der Kunde sei solvent und sehr interger – dann wieder sollte er die Finanzierung nicht hinbekommen – dann wollte sie genau diesem Mann ein teureres Anwesen  zeigen…

Habe ich ein Recht auf Kontaktdaten – ich will sie nicht umgehen, aber wissen, ob mit offenen Karten gespielt wird. Der Bieter hatte von Ihr schon eine Bestätigung für den Kauf bekommen und einen Termin mit der Bank zwecks Finanzierungssicherung abgemacht, bevor ich davon Kenntnis bekam!

Habe ich unter diesen Umständen das Recht, Kontaktdaten zu bekommen?

Gruß,
Frau M.

P.S. – Die Maklerin hatte auch einmal geäußert, sie habe ja einen Einfluß auf die Auswahl des Käufers ….

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Hallo Frau M.,

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage.

Schade, dass Sie das Gefühl haben, dass die Maklerin nicht das (für Sie) beste Geschäft abschließen will.

Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrem Maklervertrag nach einer entsprechenden Klausel zu suchen. Dort sollte im Normalfall stehen, dass der Makler sich verpflichtet, unter allen sich ergebenden Abschlusschancen das beste Geschäft abzuschließen.

Alternativ sollten Sie nach erfolglosem Verkaufsversuch eine Übersicht aller nachgewiesenen Interessenten bekommen; diese Übersicht enthält im Regelfall Name, Adresse, Datum des Nachweises und ggf. auch weitere Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer etc.
Mit diesen Informationen könnten Sie ggf. später auf den Kaufinteressenten zurückkommen – müssten jedoch vorher den Verkauf „platzen“ lassen, was unter Umständen auch nicht die beste Wahl ist.

Meine Empfehlung ist jedoch, die Maklerin ganz direkt anzusprechen, dass Sie gern eine Übersicht aller bisher nachgewiesenen Interessenten ausgehändigt haben wollen. Der Provisionsanspruch steht der Maklerin ja bei jedem nachgewiesenen Interessenten zu – sie sollte also keine Zweifel bekommen, dass Sie sie hintergehen wollen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihre Geschichte weitergeht und ob Sie letztendlich zum bestmöglichen Preis verkaufen konnten.

Viele Grüße,
Immobilienmaklerin Stephanie Müller

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Die Wahl des richtigen Bauträgers

November 11th, 2011 · Hausbau

Viele tragen sich mit dem Gedanken, sich die eigenen vier Wände zu verwirklichen. Die oft einfachere Variante ist die Wahl eines Bauträgers. Alternativ könnte jedes zum Bau gehörende Gewerk (angefangen bei den Erdarbeiten, über die Maurerarbeiten, bis hin zum Dachstuhl und dem Innenausbau) von den Bauherren selbst vergeben werden; dies ist jedoch oft teurer und kostet außerdem extrem viele Nerven. Mit der Entscheidung für einen Bauträger erhält man alle Leistungen aus einer Hand.

Oft arbeiten Bauträger mit Architekten zusammen oder haben sogar eigene Architekten angestellt, so können verschiedene Grundrisse vorab durchgespielt und schließlich realisiert werden und auch die Bebaubarkeit des Grundstückes wird fachmännisch geprüft. Außerdem wird ein Auge auf die zu erstellende Statik geworfen – schließlich soll das Eigenheim auch „halten“.

Grundlage für jeden Bauträger ist immer die Baubeschreibung, diese gibt wider, was man später für sein Geld bekommt, sie sollte deshalb Bestandteil des Vertrags sein. Aber hier lauert der Teufel oft im Detail. Einige Anbieter verwenden den Ausdruck „ab Oberkante Bodenplatte“ – somit sind alle darunterliegenden Arbeiten nicht inbegriffen, was später zusätzliche Kosten für den Bauherren bedeutet.

Ebenso ärgerlich ist eine sehr spärlich bestückte Baubeschreibung, da dann oft notwendige Ausstattungen (zum Beispiel Steckdosen) teuer nachgekauft werden müssen. Jedem zukünftigen Bauherren ist außerdem zu raten, sich vorher über die verwendeten Materialien zu informieren, denn auch hier gibt es gravierende Qualitätsunterschiede.

Um auch finanziell auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Bezahlung nach Baufortschritt vereinbart werden; oft ist die Regel, dass einzelne Gewerke zunächst von den Bauherren abgenommen werden müssen, bevor eine angemessene Teilzahlung geleistet wird.

Eine gute Anlaufstelle für Bauherren scheint der „Verband Privater Bauherren e.V.“ (www.vpb.de) zu sein. Der Verband hat seine Anlaufstellen deutschlandweit, die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25,- EUR, der monatliche Beitrag 7,- EUR. Der Verband versteht sich als Beratungs- und Schutzverein für Verbraucher.

Wenn Sie Erfahrungen mit dem VPB haben, lassen Sie uns bitte teilhaben! Und auch über sonstige Kommentare freuen wir uns immer sehr.

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Homestaging-Leitfaden Teil 1 – Welche Updates rentieren sich?

Oktober 6th, 2011 · Hausverkauf, Home Staging

Um ein Objekt zum Höchstpreis verkaufen zu können, sollten im Vorfeld alle nötigen Reparaturen durchgeführt werden. Das zeigt dem Käufer, dass darauf geachtet wurde, dass sich das Haus in gutem Zustand befindet.

Relevant sind neben Schönheitsreparaturen, dass

  • das Dach in Ordnung ist,
  • die elektrischen Leitungen ausreichend und belastbar sind (mehrere Steckdosen in jedem Raum und die Gegebenheit mehrere Großgeräte gleichzeitig zu betreiben),
  • Klempner- und Heizungsarbeiten erledigt sind (d.h. freie Abflüsse, nicht-tropfende Hähne, funktionierende Warmwasserzufuhr, ausreichende Heizmöglichkeiten),
  • der Keller trocken ist,
  • die Fenster dicht sind.

Veränderungen, die ein Haus verkaufen

Es ist auf der Hand liegend, dass man nur in Veränderungen investieren möchte, die sich auch rentieren und letztendlich möchte man auch nicht mehr anlegen als notwendig ist. Verkäufer sind zwiespältig wenn es darum geht, Geld in das Haus zu stecken, das sie verkaufen wollen und darum hier einige grundlegende Veränderungsvorschläge, die sich bezahlt machen. Gleich nach Lage und Preis sind das die Hauptfeatures, auf die ein Käufer achtet:

  • zeitgemäße Bodenbeläge
  • frische Farbe und
  • Stauraum.

Böden

Die Art und der Zustand des Bodens in einer Immobilie verrät eine Menge über den Eigentümer und darüber, wie gut das Haus gepflegt wurde.

Teppichböden sollten Dampf-gereinigt, wenn sie in gutem Zustand und geruchsneutral sind, oder ersetzt werden. Muss der Teppichboden in mehreren Räumen ersetzt werden, empfiehlt es sich, überall den gleichen zu verlegen. Teppichboden ist preiswerter als Vinyl, Laminat oder Holzboden. Eine neutrale Farbe wählen, die mit den fest installierten Bestandteilen zusammenpasst.

Sollte sich unter dem Teppichboden Parkett oder Dielenboden verstecken, so ist es empfehlenswert, ihn nachzubearbeiten (abschleifen und zwei Schichten Polyurethan auftragen). Holzböden sind ein gutes Verkaufsargument, wenn sie in gutem Zustand sind.

Defekte Laminate (Schlaglöcher lassen sich in Eigenregie mit Reparaturpaste flicken), Fliesen, Dielen oder Parkettböden möglichst vom Profi reparieren lassen.

Farbe

Ein neuer Anstrich mit neutraler Farbe ist eine preiswerte Variante die Immobilie optisch aufzuwerten. Keine Muster, keine grellfarbigen Akzentwände. Das sind Geschmacksmuster und der Verkäufer möchte schließlich einen möglichst großen Kundenkreis ansprechen.

Außenanstrich

Zu bedenken ist hier, dass die gewählte Farbe zu den festinstallierten Bestandteilen (Dach und Mauersteine) des Hauses passen muss.

Grau würde sich z.B. anbieten, wenn nicht die Eingangstür braun wäre und das Dach ein dunkles Rotbraun mit einigen helleren Ziegeln darin hätte und auch keine Ziegelstürze vorhanden wären. Das kalte Grau würde sich mit den warmen Braunschattierungen nicht gut vertragen. Ein warmes Beige ist hier die bessere Wahl.

Ebenso ist zu bedenken, wie das Haus im Wechsel der Jahreszeiten aussehen mag. Grau- und Blautöne wirken im Winter zusätzlich kalt und wenig einladend.

Wenn man entschieden ist in den Außenanstrich zu investieren, sollte man im Farbspektrum des denkmalpflegerischen oder historischen Bereichs suchen. Diese Farben sind gewöhnlich sichere neutrale Töne und manche Marken bieten farblich darauf abgestimmte Tür- und Fensterfarben sowie Farbe für Zierleisten und Stuckelemente an.

Innenanstrich

Neutrale Farbe bedeutet nicht weiß. Bei professionell gemischter Wandfarbe hat man hunderte von verschiedenen Farbtönen, aus denen man auswählen kann. Im Baumarkt kann man sich zusätzlich beraten lassen, welche neutrale Farbe momentan im Trend liegt.

Wie bei der Fassadenfarbe ist es auch hier zwingend erforderlich, dass der gewählte Farbton die festen Einbauten (Boden, Einbauschränke, Fliesen, Arbeitsplatten) ergänzt.Als Richtlinie kann man sich an neutrale Warmtöne halten (sehr helles Braun, Beige, helle nicht glänzende Goldfarbtöne, helles Gelb, Elfenbein) bei braunen Hölzern und Stein, an neutrale Kalttöne (Weiß, helles Grau, sehr helles Blau) in Objekten mit grauen Böden und dunklen Hölzern.

Bei der Wahl des Farbkonzeptes für ein Objekt sollte man innehalb eines Farbspektrums bleiben (Pastelltöne/mit braun gemischte Töne/mit schwarz gemischte Töne/reine Farben).

Das Verhältnis der Farben in einem Raum sollte der 60-30-10%-Regel folgen. Die Wand ist die dominanteste Fläche im Raum und beansprucht 60% der Farbfläche (Decke und Boden gehören dazu).

Die zweite Farbe gehört den größeren Möbelstücken und den Vorhängen.

Die Akzentfarbe ist für Sofakissen, Blumen, Kunstgegenstände und Bilder gedacht.

Das Geheimnis ist, bei maximal drei Farben zu bleiben. Das vereinfacht die Sache sehr, weil man nicht in Versuchung gerät, etwas zu dekorieren, das außerhalb dieses Farbschemas liegt. Um das noch mehr zu vereinfachen, kann man bei dem gleichen Farbschema im ganzen Objekt bleiben.

Wenn man sich für ein Zweifarbschema entschieden hat, benutzt man die Farben zu 60-40% oder 70-30%. Eine Verteilung von 50-50% läßt das Auge nicht im Raum umherschweifen.

Stauraum

Käufer halten Ausschau nach Stauraum. Die Antwort ist hier, vorhandenen Stauraum zu maximieren: Schrankinhalte unter den Spül- und Waschbecken minimieren, Fußböden rigoros aufräumen (keine Schuhe, Skateborads, Stehrumchen…), Regale mindestens zu zwei Dritteln ausräumen, Kleidung bis auf einen Schal o.ä. von der Garderobe entfernen, keine Kleidung herumliegen lassen (alles in die Schränke räumen), werden die Schränke mitverkauft, zwei Drittel der Kleidungsstücke, des Geschirrs etc. entfernen, in Nischen z.B. Regalbretter einziehen. Sieht es so aus, als wäre zusätzlicher Stauraum vorhanden, ist die subtile Botschaft an den Interessenten: Die Immobilie hat so viel Stauraum, dass er mehr Platz hat als bisher.

Anna Rosenberg        www.artenstein.de

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Woran erkennt man eine „gute“ Eigentümergemeinschaft?

Juli 26th, 2011 · Hauskauf

Grundsätzlich sollte jeder Interessent, der mit dem Gedenken spielt, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen, wissen, dass im Regelfall die Eigentümergemeinschaft gemeinsam für das Gemeinschaftseigentum aufkommt. Soll heißen, dass alles, was nicht Sondereigentum ist (grob gesagt die jeweilige Wohnung von innen), in den Aufgaben- und Finanzbereich der Eigentümergemeinschaft fällt.
Ob man sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in eine „gute“ Gemeinschaft einkauft, hängt somit von vielen Faktoren ab: Wie ist der Zustand des Gemeinschaftseigentums? Wie sind die restlichen Eigentümer finanziell gestellt? Sieht der Wirtschaftsplan Zahlungen zugunsten einer Instandhaltungsrücklage vor?

Wahrscheinlich gibt es keine genauen Indizien dafür, ob man sich in eine intakte Eigentümerversammlung einkauft. Hilfreich wäre sicherlich, mit dem aktuellen (oder auch vergangenen) Verwalter zu sprechen, ob es in der Vergangenheit zu Problemen innerhalb der Gemeinschaft gekommen ist.

Fraglich ist jedoch, inwieweit man sich vom Kauf der Eigentumswohnung abbringen lassen sollte, weil es mal Probleme mit der Gemeinschaft gegeben hat?

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 1)

Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 2)

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Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 2)

Juli 23rd, 2011 · Hauskauf

Die Leitung der Versammlung entsprechend der Geschäftsordnung

Vereinbarungen oder Beschlüsse in Bezug auf die Leitung der Versammlung können zum Beispiel die Art der Abstimmung betreffen oder die Redezeit beschränken, die Geschäftsordnung umfasst also die formellen Regeln, nach denen die Versammlung durchgeführt wird.

Die Formulierung der Beschlussanträge

Beschlussanträge sollen nach Möglichkeit schriftlich verfasst werden, damit der Inhalt der Beschlussanträge klar und eindeutig formuliert ist. Folgende Überlegungen sollten vorab angestellt werden:

  • Welches Problem bedarf einer Lösung, wie kann es dauerhaft gelöst werden?
  • Betrifft das Problem die Eigentümerversammlung?
  • Bedarf die Lösung einer Vereinbarung oder eines Beschlusses?
  • Welche Kosten entstehen, wer hat sie zu tragen ggf. nach welchem Schlüssel?

Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung

Das Gesetz sieht vor, dass jeder Wohnungseigentümer eine Stimme hat („Kopfprinzip“). Dies gilt auch, wenn ein Eigentümer in einer Wohnanlage beispielsweise drei Wohnungen besitzt, er hat während der Versammlung nur eine Stimme.
Abweichend können andere Wertungsparameter vereinbart werden. So kann auch nach dem „Objektprinzip“ oder dem „Wertprinzip“ abgestimmt werden. Das „Objektprinzip“ sieht vor, dass jeder Eigentümer so viele Stimmen wie Wohnung hat; bei drei Wohnungen hätte ein Eigentümer also drei Stimmen. Das „Wertprinzip“ sieht vor, dass jeder Eigentümer so viele Stimmen hat, wie er Miteigentumsanteile hat. Bei beiden Prinzipien gilt, dass Stimmen nur einheitlich abgegeben werden können.

Die Aufzeichnung der Beschlussergebnisse

Die Abstimmung kann auf mehrere Arten erfolgen: durch Handzeichen, per Stimmzettel, in geheimer Abstimmung oder nach namentlichem Aufruf. Es sind Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen zu protokollieren.
Ein Mehrheitsbeschluss kommt zustande, wenn die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überbieten. Der Versammlungsleiter hat nach der Abstimmung die Stimmen auszuzählen und das Ergebnis bekannt zu geben.

Die Protokollierung der Beschlüsse

Die in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse sind in einer Niederschrift zu protokollieren; grundsätzlich genügt hier ein einfaches Ergebnisprotokoll.
Die Niederschrift der Versammlung sollte enthalten:

  • Name der Eigentümergemeinschaft
  • Verwalter, Beiräte, Gäste, Berater
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung
  • Versammlungsleiter & Schriftführer
  • Liste der anwesenden Wohnungseigentümer
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Beschlussgegenstände
  • Beschlüsse & Abstimmungsergebnisse
  • benötigte Unterschriften

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 1)
Wie erkennt man eine gute Eigentümergemeinschaft?

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Homestaging verhilft zu einem guten ersten Eindruck beim Hauskauf

Juli 2nd, 2011 · Hausverkauf, Home Staging

Eine Immobilie nicht nur auf den Markt zu stellen sondern zum Höchstpreis zu verkaufen hat viel mit dem ersten Eindruck zu tun, den das Objekt bei der Besichtigung hinterlässt. Eine Studie der Iowa State University aus Amerika belegt, dass ein Sperrfeuer visueller Eindrücke einschließlich Farbe, Raum, Design und Größe innerhalb von 30 Sekunden zu einem guten oder schlechten Eindruck führt.

Dieser ist bleibend und wird mit weiteren Eindrücken während der Besichtigung ergänzt. Wenn ein Interessent eine Immobilie nicht einmal mehr von innen besichtigen möchte, weil ihm „der Vorgarten nicht gefällt“, ist es nicht leicht, diesen ersten Eindruck zu überwinden.

Ist der Eindruck erst einmal negativ, wird der Käufer nur noch auf Dinge achten, die ihm missfallen, ist er positiv, wird er über manche Dinge hinwegsehen. Ist der Gartentisch offensichtlich morsch, fragt sich der Interessent, wie wohl der Zustand des übrigen Hauses ist, wenn der Besitzer nicht einmal in der Lage ist, einen neuen Tisch für 100 Euro zu kaufen. Und er wird genauestens auf jede Kleinigkeit achten.

Für 74% aller Interessenten beginnt ein Immobilienkauf im Internet. Das nächste Objekt ist hier nur einen Klick entfernt. Gut ausgeleuchtete Fotos von Immobilien, die ordentlich und gut hergerichtet sind, ziehen da verständlicherweise mehr Interessenten an.

Kommt es zur Besichtigung, reagiert der Interessent mit einer emotionalen Reaktion auf das was er sieht und empfindet. Kann er sich emotional mit der Immobilie verbinden, wird er ein Angebot machen.

Homestager sehen eine Immobilie mit den Augen der Interessenten und passen sie dann zielgruppengenau deren Geschmack an. Dabei geht es um einen gefälligen Allgemeingeschmack. Nichts, was besonders hervorstechen würde, neutrale Farben und Möbel mit einzelnen Akzentuierungen, die so platziert werden, dass die Aufmerksamkeit auf besondere Fokuspunkte (die schöne Aussicht, den Erker, den Kamin etc.) gerichtet wird.

Am schwierigsten für den Verkauf gestalten sich unmöblierte Räume. Weil die Interessenten (90%) sich schlecht vorstellen können, dort zu leben. Sie haben keine Anhaltspunkte, ob ihre Möbel hineinpassen oder wie man die Räume wohnlich gestalten könnte. Hier kann Homestaging helfen und der Vorstellung der Interessenten mit Leihmöbeln die nötige Unterstützung geben.

Der Homestager verkauft einen Traum. Und ein Interessent ist auf der Suche nach seiner Traumimmobilie. Er hat die Vision, glücklich in einer selbstreinigenden, hellen Immobilie mit viel Platz zu leben. Ein Heim zu haben, das Ruhe ausstrahlt. Daher sorge ich z.B. bei der Zielgruppe Familie immer für eine Ecke ohne Computer und Fernseher. Statt dessen stelle ich ein paar Stühle und ein Schachbrett oder etwas ähnliches bereit, um dem Interessenten eine greifbare Vorstellung davon zu vermitteln, wie er in der Immobilie mit seiner Familie leben könnte.

Früher war die Quadratmeterzahl entscheidend. Das hat sich geändert. Interessenten schauen heute darauf, wie ein Objekt ausgelegt und arrangiert ist. Sie möchten in eine Immobilie ziehen, in der sie sofort leben können. Sie haben viel Arbeit und wenig Zeit und möchten nicht erst renovieren oder Reparaturen und Änderungen vornehmen.

Aus diesem Grunde ist Homestaging eine Kombination aus Verlockung und Wettbewerb. Es dreht sich alles nur um den Interessenten. Und das ist oft schwierig für den Besitzer. Er möchte seinen guten Geschmack zeigen, seine Sammlungen und wie schön und praktisch er seine Immobilie hergerichtet hat. Die einzige Möglichkeit, ein Immobilie sinnvoll zu stagen ist es, den Besitzer dazu zu bringen, sich emotional von ihr zu trennen und diese Ideen aufzugeben. Eine Immobilie, die zum Verkauf steht, sollte die Wünsche und Bedürfnisse des Interessenten erfüllen. Und die decken sich leider meist nicht mit dem Istzustand.

Der durchschnittliche Verkäufer einer Immobilie ist 57, der durchschnittliche Interessent 32 Jahre alt. Generationen treffen hier aufeinander, die einen anderen Lifestyle und vollkommen andere Bedürfnisse haben.

Die Interessenten möchten helle, lichtdurchflutete Räume beziehen, die einen Boden haben, der up to date ist. Sie möchten Küchen und Bäder, die modernen Ansprüchen gerecht werden und nicht aus den 70er und 80er Jahren stammen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann man nachhelfen.

Homestaging muß nicht teuer sein. Bei einer in die Jahre gekommenen Küche in einer unmodernen Farbe reicht es oft, die Türen auszutauschen oder auch nur zu streichen und die Arbeitsflächen zu ersetzen. Unmoderne Fliesen kann man mit Fliesenfarbe neutralisieren oder ihnen mit Fliesentattoos ein wenig Pep verleihen. Wandtattoos eignen sich hevorragend für einen modernen Look. Sie lassen sich sowohl auf Wände als auch auf Schränke aufbringen.

Bäder sollten aussehen, wie nie benutzt und ein bißchen Wellnessgefühl ist schnell mit ein paar neuen flauschigen Handtüchern, etwas exklusiver Seife und ein paar Grünpflanzen hergestellt. Für relativ wenig Geld (ab 80 Euro) gibt es moderne Waschbecken, die in einem betagten Bad für ein Highlight sorgen können.

Ein älterer Teppichboden sollte gereinigt oder ausgetauscht werden. Das muss kein teurer Teppichboden sein. Wichtig ist, dass er einen hellen, neutralen Farbton hat. Es ist immer preiswerter, den Teppich vorher zu ersetzen, als beim Verkauf einen Preisnachlass von 5000 Euro für die Böden zu gewähren.

Zu dunkle Bodenfliesen in der Küche oder im Flur kann man mit einem preiswerten PVC-Belag oder mit einem Reisfaserteppich abdecken.

Die Möglichkeiten sind schier endlos. Wichtig ist das Ergebnis: Eine moderne, luftige und helle Immobilie. Und damit setzt sie sich von ihren Wettbewerbern deutlich ab.

Und es es handelt sich dabei um gute Verkaufsargumente, die das Objekt meist deutlich schneller und zu einem guten Preis veräußerbar machen.

Bisher scheuen sich Besitzer von Immobilien häufig Geld vor dem Verkauf zu investieren. Sie möchten es verkaufen, „wie es ist“. „Wir haben darin schon 20 Jahre gelebt und für uns war es auch gut genug.“, sind häufige Argumente. Dabei ist es der wertvollste Besitz, den sie haben. Zu einem Vorstellungsgespräch würden sie auch nicht in einer Jogginghose und mit Schlappen gehen, weil sie ja daheim auch so aussehen, und ihr Auto würden sie vor dem Verkauf selbstverständlich ausbeulen und waschen und putzen und die offensichtlichen Reparaturen ausführen. Nur bei Immobilien denken in Deutschland nur wenige so weit.

Der durchschnittliche Interessent besichtigt 19 Objekte innerhalb von drei Monaten. Ein Homestaging-Objekt hinterlässt eher einen erinnerbaren positiven Eindruck.

Anna Rosenberg         www.artenstein.de

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Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 1)

Juni 28th, 2011 · Hauskauf

Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnungseigentümerversammlung immer nur dann einberufen werden muss, wenn es in einem Objekt mehrere Eigentümer gibt. Dann gliedert sich das Eigentum für gewöhnlich in Sondereigentum (einem bestimmten Eigentümer zugeordnet) und Gemeinschaftseigentum (gehört allen Eigentümern anteilig). In diesem Fall ist das Eigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt; dazu gehört auch, dass für das Gemeinschaftseigentum ein Verwalter bestellt wird.

Der Verwalter beruft einmal jährlich die Eigentümerversammlung ein. Die Einberufung hat dabei ganz bestimmten Regeln zu folgen. So hat die Einladung zur Eigentümerversammlung mit einer zwei Wochenfrist in Textform zu erfolgen. Ebenso sind in der Einladung folgende Punkte anzugeben:

  • der Ort der Versammlung
  • der Zeitpunkt der Versammlung
  • die Tagesordnung

Eine ordnungsgemäße Einladung zur Eigentümerversammlung ist deshalb wichtig, weil Beschlüsse grundsätzlich anfechtbar sind, wenn sie auf einer Eigentümerversammlung beschlossen worden sind, zu der nicht ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Es ist die Aufgabe des Verwalters, die Wohnungseigentümerversammlung zu leiten. Es steht jedoch der Gemeinschaft frei, einen anderen durch einfache Stimmenmehrheit zum Vorsitzenden zu bestellen. Die Aufgaben des Verwalters bzw. des Vorsitzenden sind u.a.:

  • die Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • die Leitung der Versammlung entsprechend der Geschäftsordnung
  • die Formulierung der Beschlussanträge
  • die Aufzeichnung der Beschlussergebnisse
  • die Protokollierung der Beschlüsse

Die Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Erstversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 50% der gesamten Miteigentumsanteile anwesend und stimmberechtigt sind; nicht stimmberechtigte Eigentümer wären zum Beispiel geschäftsunfähige Eigentümer oder nur beschränkt geschäftsfähige Eigentümer ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Beschlussfähigkeit muss für jeden zu fassenden Beschluss neu überprüft werden.

Sollte die Beschlussfähigkeit während der Versammlung verloren gehen, muss eine Zweitversammlung einberufen werden. Die Zweitversammlung mit identischer Tagesordnung ist unabhängig von der Anwesenheitsquote beschlussfähig – auch darauf muss der Verwalter in der Einladung zur Zweitversammlung hinweisen.

Im Regelfall wird unmittelbar mit der Einladung zur Erstversammlung zur Zweitversammlung eingeladen (Eventualeinberufung), diese findet lediglich etwas später am selben Tag statt. Diese Einberufung kommt jedoch nur zustande, wenn während der Erstversammlung die Beschlussfähigkeit verloren geht. Auch bei der Eventualeinberufung muss auf die Beschlussfähigkeit unabhängig der Anwesenheitsquote der Zweitversammlung hingewiesen werden.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 2)

Wie erkennt man eine gute Eigentümergemeinschaft?

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