Zwangsversteigerung II: Ablauf des Versteigerungstermins im Amtsgericht
Irgendwann ist es soweit, das zuständige Amtsgericht setzt einen ersten Termin für die Zwangsversteigerung fest. Der Termin ist grundsätzlich öffentlich für alle Interessierten, ein Vertreter des betreibenden Gläubigers ist anwesend – dem Schuldner ist es freigestellt, dem Termin beizuwohnen.