Woran erkennt man eine „gute“ Eigentümergemeinschaft?

Grundsätzlich sollte jeder Interessent, der mit dem Gedenken spielt, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen, wissen, dass im Regelfall die Eigentümergemeinschaft gemeinsam für das Gemeinschaftseigentum aufkommt. Soll heißen, dass alles, was nicht Sondereigentum ist (grob gesagt die jeweilige Wohnung von innen), in den Aufgaben- und Finanzbereich der Eigentümergemeinschaft fällt.
Ob man sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in eine „gute“ Gemeinschaft einkauft, hängt somit von vielen Faktoren ab: Wie ist der Zustand des Gemeinschaftseigentums? Wie sind die restlichen Eigentümer finanziell gestellt? Sieht der Wirtschaftsplan Zahlungen zugunsten einer Instandhaltungsrücklage vor? mehr...

Homestaging verhilft zu einem guten ersten Eindruck beim Hauskauf

Eine Immobilie nicht nur auf den Markt zu stellen sondern zum Höchstpreis zu verkaufen hat viel mit dem ersten Eindruck zu tun, den das Objekt bei der Besichtigung hinterlässt. Eine Studie der Iowa State University aus Amerika belegt, dass ein Sperrfeuer visueller Eindrücke einschließlich Farbe, Raum, Design und Größe innerhalb von 30 Sekunden zu einem guten oder schlechten Eindruck führt. mehr...

Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 1)

Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnungseigentümerversammlung immer nur dann einberufen werden muss, wenn es in einem Objekt mehrere Eigentümer gibt. Dann gliedert sich das Eigentum für gewöhnlich in Sondereigentum (einem bestimmten Eigentümer zugeordnet) und Gemeinschaftseigentum (gehört allen Eigentümern anteilig). In diesem Fall ist das Eigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt; dazu gehört auch, dass für das Gemeinschaftseigentum ein Verwalter bestellt wird. mehr...

Straßenausbaubeiträge – Beitrag ermitteln mit der Anliegerbescheinigung

Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sind im Regelfall alle Erschließungsbeiträge bereits gezahlt oder zumindest veranlagt. Doch das ist natürlich kein Garant dafür, dass man als Käufer vor zukünftigen Beiträgen geschützt ist.

Auf den Käufer einer Gebrauchtimmobilie können im Lauf der Zeit sog. Straßenausbaubeiträge zukommen. Straßenausbaubeiträge werden zum Beispiel zur Erneuerung der Straße, von Wegen oder Plätzen erhoben. mehr...

Erschließungskosten und der Grundstückskauf

Foto: © Anatoly Tiplyashin | Dreamstime Stock Photos

Grundsätzlich ist zwischen dem Erschließungsbeitrag (erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen) und dem Straßenausbaubeitrag (Sanierung einer bereits vorhandenen Straße) zu unterscheiden. Der Erschließungsbeitrag ist vom Grundstückseigentümer zu zahlen, in der Regel vom Eigentümer eines Baugrundstückes. Aber auch, wenn das Grundstück schon längst bebaut ist, kann die Gemeinde noch Erschließungsbeiträge erheben. mehr...

Home Staging – Groß im Kommen oder überbewertet?

In Amerika hat der neue Trend schon voll und ganz Fuß gefasst: Home Staging. Doch was steht hinter diesem neuartigen Begriff? Unter Home Staging versteht man die Entpersonalisierung und die Inszenierung des Hauses bzw. der Wohnung. Ein Interessent soll möglichst nicht von persönlichen Einrichtungen und Geschmäckern des Verkäufers vom Objekt abgelenkt werden, sondern gezielt nur die reine Immobilie sehen. Bei leer stehenden Objekten wird durch Home Staging versucht, eine wohnlichere Atmosphäre zu schaffen. mehr...

Ein unsympathischer Immobilienmakler

Wie soll man sich dem Immobilienmakler des Verkäufers gegenüber verhalten, wenn man ihn absolut unsympathisch findet?

Ich habe zuletzt mit meinem Partner ein Haus besichtigt, von dessen Verkauf wir von einem Bekannten erfahren haben. Die Verkäuferin, eine ältere Dame, hat uns dann an ihren Makler verwiesen, da das alles zu anstrengend für sie ist (sie ist gesundheitlich angeschlagen). Mit dem Makler haben wir dann das Haus besichtigt. Und er wurde uns von Minute zu Minute unsympathischer, also nicht von seiner Person her, sondern von der Art, wie er die Hausbesichtigung durchführte. mehr...

Ablauf einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht

Zwangsversteigerung II: Ablauf des Versteigerungstermins im Amtsgericht

Irgendwann ist es soweit, das zuständige Amtsgericht setzt einen ersten Termin für die Zwangsversteigerung fest. Der Termin ist grundsätzlich öffentlich für alle Interessierten, ein Vertreter des betreibenden Gläubigers ist anwesend – dem Schuldner ist es freigestellt, dem Termin beizuwohnen. mehr...