Straßenausbaubeiträge – Beitrag ermitteln mit der Anliegerbescheinigung

Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sind im Regelfall alle Erschließungsbeiträge bereits gezahlt oder zumindest veranlagt. Doch das ist natürlich kein Garant dafür, dass man als Käufer vor zukünftigen Beiträgen geschützt ist.

Auf den Käufer einer Gebrauchtimmobilie können im Lauf der Zeit sog. Straßenausbaubeiträge zukommen. Straßenausbaubeiträge werden zum Beispiel zur Erneuerung der Straße, von Wegen oder Plätzen erhoben. mehr...

Erschließungskosten und der Grundstückskauf

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Grundsätzlich ist zwischen dem Erschließungsbeitrag (erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen) und dem Straßenausbaubeitrag (Sanierung einer bereits vorhandenen Straße) zu unterscheiden. Der Erschließungsbeitrag ist vom Grundstückseigentümer zu zahlen, in der Regel vom Eigentümer eines Baugrundstückes. Aber auch, wenn das Grundstück schon längst bebaut ist, kann die Gemeinde noch Erschließungsbeiträge erheben. mehr...