Verzugszinsen aus dem Kaufvertrag geltend machen

In eigentlich jedem Kaufvertrag, der bei einem Notar beurkundet wird, befindet sich ein Passus über die anfallenden Verzugszinsen, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Verzugszinsen sind im Ursprung bereits gesetzlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, bei Verzugszinsen aus Kaufverträgen wird zwischen den beteiligten Personen unterschieden: Ist ein Verbraucher beteiligt, betragen die Verzugszinsen regelmäßig 5 Prozentpunkte über Basiszins, ansonsten oft sogar 8 Prozentpunkte über Basiszins.
So steht z.B. in dem beurkundeten Kaufvertrag: „Ist der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht in voller Höhe gezahlt, schuldet der Käufer auf rückständige Beträge Zinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf. (…)“.

Aber wie verhält sich nun der Verkäufer, wenn der Käufer tatsächlich zu spät zahlt? Es ist nämlich ausdrücklich nicht Aufgabe des Notars, die Kaufpreiszahlung zu überwachen. Der Vorgang liegt so lange beim Notar in der Schublade, bis die Mitteilung vom Verkäufer eintrifft, dass der Käufer den Kaufpreis in voller Höhe beglichen hat. Erst dann wird in der Regel die Eigentumsumschreibung veranlasst.

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Um aber nun Verzugszinsen geltend zu machen, muss der Verkäufer selbst zur Tat schreiten. Der Notar darf hier nicht eingreifen, da er zur Neutralität den Parteien gegenüber verpflichtet ist, somit darf er nicht für die eine Seite beratend tätig werden.

Der Verkäufer muss dem Käufer die entstandenen Verzugszinsen selbst in Rechnung stellen. Dabei genügt ein einfaches Schriftstück unter Bezug auf den Kaufvertrag, wonach Verzugszinsen in Höhe von XY Prozentpunkten über Basiszins ab Datum 123 anfallen. Darauf folgt eine Berechnung der nun fälligen Verzugszinsen mit Zahlungsziel.
Wichtig: Wenn der Kaufpreis beispielsweise am 15.04. fällig war, berechnen sich die Verzugszinsen ab dem 16.04. Es ist ratsam, dem Käufer mitzuteilen, auf welche Summe sich die Verzugszinsen aus dem Kaufvertrag zum Zeitpunkt des Schreibens addiert haben und welcher Betrag sich ab diesem Tag täglich dazu addiert.

Der Basiszinssatz ist im Übrigen abhängig vom sog. „Hauptrefinanzierungssatz“ der EZB (Europäische Zentralbank) und kann sich 2mal jährlich (01.01. und 01.07.) anpassen. Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie hier.

6 Gedanken zu „Verzugszinsen aus dem Kaufvertrag geltend machen

  1. Hallo Jackson,

    die werden (nach meinem Wissen) mit den Prozentpunkten verrechnet.
    Bedeutet: Basiszins -0,5 %, Verzugszinsen lt. Kaufvertrag 5 Prozentpunkte über Basiszins ergibt 4,5 % Verzugszinsen p.a.

    Viele Grüße,
    Eileen Böttche | Böttche Immobilien

  2. Das ist alles sehr theoretisch erklärt, wie ich finde und ehrlich gesagt verstehe ich es nicht so richtig. Wie berechne ich für meinen Fall die anfallenden Verzugszinsen? Für mich wäre ein einfaches Rechenbeispiel sehr hilfreich gewesen. Gruß Aderius

  3. ich habe diesbezüglich eine frage!
    wir sind schon seit anfang Januar beim Hauskauf aber der verkäuferenkel lässt sich mitleihweile zeit, aber ich fang von vorne an…

    Das Haus haben wir uns schon in August angeschaut, da der „opa“ ausgezogen ist nach dem Tod von seiner frau ins heim. Erst wollte er ein unrealistischen Preis, letztendlich haben wir uns geeinigt.
    wir haben anfrage gestellt bei der Bank ,haben den kredit bekommen und unterschrieben.Ab zu Notar alles vorbereiten, aber da kam schon die erste böse überraschung! Opa soll betreuung durch enkel bekommen,(das wussten wir aber das es deswegen durch gericht muss haben wir es nicht gewusst) die sich schon aber seit vergangenen Oktober zieht(gut das war anfang januar haben wir bis mitte febraur abgewartet in zwischenzeit habe ich den enkel darauf angesprochen ein gutachter einzuholen, damit wir es beschleunigen können, antwort ne das kostet Geld gut ok,. kann navhvollziehen)dann war es soweit betreuung durch, kommt der nächste Hammer es muss ein gutachter her! ich wieder den enkel auf die füße getretten, anfang märz habe ich die gutachterin angerufen, und dann sagt sie er muss als auftraggeber anrufen, ok….. Termin mitte März.

    Gutachterin da, 3 _Monate braucht sie :( naja, ich hab sie bisschen genervt, geärgert und sie war GOTT SEIN DANK anfang Mai fertig.

    durch die betreeung entscheidet gericht ob es preis ok ist, aber dafür muss gutachten her(wenn gutachten da ist im vorvertag der gleiche Prei ist es ok) egal ob wir uns vorher geeinigt haben oder nicht
    es ist natürlich teurer geworden(damit haben wir gerechnet) wir haben es bei der bank nach beantragt, und zusage bekommen.

    heute beim Notar angerufen termin gemacht, jetzt schreib mir der Enkel das er nicht weißt ob sein bruder(sind 2 miterber mit den Opa ) da zeit hat bzw Frei bekommt, wir haben schon ein termin um 17.30 genommen damit er kommen kann…. und nun das wieder….immer wieder was…

    dadurch das wir es im januar unterschrieben haben, da wir davon ausgegangen sind, das der enkel weist was er macht müssem wir ab 1.7. verzügszinsen zahlen, die nicht gerade wenig sind.

    es muss noch

    zum Gericht- 1 monat wenns gut geht, wenn schlecht länger

    dann muss es die üblichen wege gehen….

    das heißt wir haben noch 1,5 monate und das wird sehr knapp

    kann ich in diesen fall, dem enkel die verzügszinsen in Rechnungstellen?? schadenersatz?
    ich hab echt keine lust mehr, ich muss ständigt ihm hinterher sein, hast du angerufen bei der gutachterin, hast du dein betreuer schein abgeholt, wir haben ihm sogar 3 mal geholfen beim spermüll

  4. Mich beschäftigt oft die Thematik der Regeln in Kaufverträgen und dem was anständig wäre. Wäre es nicht anständig den Käufer auf die Verzugszinsen hinzuweisen und doch eine Mahnung auszusprechen wenn es zu einem Verzug kommt? Hier sieht man, dass es sehr wichtig ist den Kaufvertrag ordentlich zu erstellen und ihn eventuell sogar mit dem Kunden durchzugehen. So kann hoffentlich nichts mehr schief gehen.

  5. Vielen Dank für diesen Artikel zu Zinsen beim Kaufvertrag. Gut zu wissen, dass die Verzugszinsen oft mindestens 5 Prozent sind. Ich werde bald ein Haus kaufen und wollte mich daher hier informieren. Ich werde auch einen Experten bitten, für mich einen Kaufvertrag zu erstellen.

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