Die 16 Bundesländer definieren den Begriff „Denkmal“ unterschiedlich, teilweise muss ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehen, teilweise müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein – oder auch beides. Der Denkmalschutz in Deutschland ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer, diese sind geregelt in den Denkmalschutzgesetzen des jeweiligen Landes.
Ganz allgemein kann man sagen, dass sowohl die Denkmalwürdigkeit wie auch die Denkmalfähigkeit gegeben sein muss. Denkmalwürdigkeit beschreibt z.B. die besondere historische Bedeutung des Gebäudes oder auch die besondere architektonische Gestaltung, auch die Bedeutung für die Prägung des Stadtbildes kann hier ein Faktor sein. Unter Denkmalfähigkeit versteht man die Erhaltungsfähigkeit des Gebäudes; so werden baufällige Gebäude nicht als Denkmal deklariert, wenn nach den Erhaltungsmaßnahmen der Denkmalcharakter hinfällig wäre.
Immer mal wieder sieht man eine unter Dekmalschutz stehende Immobilie mit einer Denkmal-Plakette.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie ein Gebäude zum Denkmal werden kann: Durch das konstitutive System oder das deklarative System.
Beim konstitutiven System wird ein Gebäude erst auf Antrag zum Denkmal. Den Antrag stellt der Eigentümer oder auch die Denkmalschutzbehörde, erst mit Eintragung in die Denkmalliste wird das Gebäude zum Denkmal. Und steht somit unter Denkmalschutz.
Beim deklarativen System gilt grundsätzlich jedes Gebäude als Denkmal, das die im Denkmalschutzgesetz definierten Vorgaben erfüllt. Zwar wird oft auch eine Denkmalliste geführt, diese hat aber rein informativen Charakter.
Der jeweilige Eigentümer eines unter Denkmalschutz gestellten Gebäudes ist zur Erhaltung verpflichtet – was unter Umständen die Eigentümer stark belastet. Auch können Eigentümer in der Nutzung ihrer Immobilie durch den Denkmalschutz beschränkt sein. Die „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger“ klagt an, dass Eigentümer sich nicht um unter Denkmalschutz stehende Gebäude/-teile kümmern, bis „natürliche Feinde“ dem ein Ende setzen.
Allerdings bieten Denkmäler auch gute finanzielle Vorteile: Sanierungsmaßnahmen können über einen gewissen Zeitraum steuerlich abgesetzt werden. Auch andere Kosten können unter Umständen geltend gemacht werden. Durch diese Möglichkeiten werden auch als Kapitalanlage genutzte Denkmäler sehr attraktiv für Investoren.
Abschließend ist zu sagen, dass alle, die sich für Denkmäler und deren Nutzung interessieren, sich dringend einen Fachmann zur Seite nehmen sollten. Sowohl für die Sanierungsmaßnahmen als auch für die Vor- und Nachteile einer solchen besonderen Immobilie.
Richtig lustig wird es doch erst, wenn eine Immobilie nicht nur dem Denkmalschutz unterliegt, sondern auch noch in den Bereich der Stadtbildpflege fällt. Das ist dann fast schon Enteignung ;-)
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Denkmalschutz in Deutschland. Interessant, dass man als Eigentümer eines unter Denkmalschutz gestellten Gebäudes zur Erhaltung verpflichtet ist. Mein Haus ist nun auch ein Denkmal und ich werde mich mal an eine entsprechende Schreinerei wenden.