Versicherungen für Immobilieneigentümer und Mieter (Interview)

GRUNDBUCHBLOG: Herr Sander, Sie haben Ihr eigenes Versicherungsbüro. Welche Versicherung würden Sie dem (zukünftigen) Hauseigentümer empfehlen?

 

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Michael Sander: Grundsätzlich: Wohngebäude, Hausrat, Privathaftpflicht, eine bedarfsgerechte Altersvorsorge sowie eine Absicherung für laufende Kredite (z.B. für die Baufinanzierung).
Jeweils mit einer bedarfsgerechten Analyse in der persönlichen Situation. Jedes Haus ist anders, jede Einrichtung und auch in der individuellen Lebenssituation gibt es wichtige Unterschiede.

GRUNDBUCHBLOG: Gibt es Pflichtversicherungen und ggf. zusätzliche Absicherung?

Michael Sander: Nein, eine Pflichtversicherung für Wohnhäuser gibt es in Deutschland nicht für den Eigentümer, es sei denn, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber eine Feuerversicherung vor. In den allermeisten Fällen schreibt allerdings die finanzierende Bank eine Wohngebäudeversicherung vor bzw. verpflichtet den Eigentümer bei der angebundenen Versicherung zu versichern.
Grundsätzlich gilt, dass ein Wohnhaus immer zum gleitenden Neuwert versichert werden sollte. Die Versicherungssumme sollte dabei bedarfsgerecht ermittelt werden.
Versichert werden sollten die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar (Regenwasser, Überflutung, Schneedruck etc.)
Bei vermieteten Gebäuden sollte eine Mietausfallklausel enthalten sein.
Pflichtversicherungen kennen wir größtenteils nur von der Krankenversicherung bzw. der Kfz-Versicherung.

GRUNDBUCHBLOG: Sie erwähnen den gleitenden Neuwert, können Sie kurz erklären, was das ist?

Michael Sander: Der gleitende Neuwert beschreibt den aktuellen Wert der Immobilie. Gleitend ist er deshalb, weil die Kosten für den Wiederaufbau für ein Haus, das 1970 gebaut wurde, heute deutlich höher wären, also die ursprünglichen Herstellkosten im Jahr 1970. Das statistische Bundesamt legt dazu einen objektiven Maßstab jährlich fest, nach diesem berechnen alle Versicherungen in Deutschland den gleitenden Neuwert.

GRUNDBUCHBLOG: Bisher ging es um Immobilieneigentümer.  Welche Versicherungen brauchen jedoch Mieter?

Michael Sander: Eine private Haftpflicht, um eventuelle Schäden am Haus abzudecken, und selbstverständlich eine Hausratversicherung.
Als Faustregel gilt: pro qm Wohnfläche versichert man ca. 650€. Die Versicherungssumme ergibt sich aus allen in der Wohnung vom Mieter eingebrachten Sachen und wird immer nach derzeitigem Neuwert berechnet.

GRUNDBUCHBLOG: Wie oft sollte die Versicherungssumme angepasst werden? Ist dies überhaupt notwendig?

Michael Sander: Diese Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Bei jungen Leuten ist es meistens so, dass nach und nach der Hausstand vervollständigt wird – die  Hausratversicherung sollte sich also gerade in jungen Jahren ständig anpassen.
Auf die Frage, wie viel Hausrat ein junger Mensch, der gerade bei den Eltern ausgezogen ist, höre ich häufig: „Och ich hab ja kaum was.“ Bei näherer Betrachtung liegt der tatsächliche Wert des nun eigenen Hausstandes jedoch meistens bei weit über 20.000 €.
Beim Wohngebäude ist es dagegen so, dass das einmal gebaute Haus meistens nur um- oder ausgebaut wird. Hierzu sollte man die geplanten oder auch schon durchgeführten Um- bzw. Ausbauten generell immer mit dem zuständigen Versicherungsvertreter besprechen. Dieser führt dann ggf. eine erneute Wertermittlung durch und passt die Versicherungssumme entsprechend an. Denn nichts ist schlimmer als eine Unterversicherung; im Falle eines Falles sollte die Versicherung ja den ganzen Schaden bezahlen, und nicht nur einen Teil.

GRUNDBUCHBLOG: Welche Schäden werden von welcher Versicherung reguliert?

Michael Sander: Grundsätzlich werden diejenigen Schäden, die durch eine versicherte Gefahr verursacht werden, inkl. deren Folgeschäden am Gebäude, durch die Wohngebäude-Versicherung gedeckt. Die Schäden an Möbeln etc. werden von der Hausrat-Versicherung gedeckt.

GRUNDBUCHBLOG: Ist ein jährlicher Versicherungsvergleich und ggf. -wechsel sinnvoll?

Michael Sander: Man sollte zunächst klären ob das überhaupt möglich ist. Viele Versicherungen geben einem Kunden, der sich drei Jahre bindet, einen Nachlass von 25% oder sogar mehr. Eine Bindung über 3 Jahre hinaus ist in Deutschland nicht mehr zulässig, auch wenn es in manchen Verträgen drin stehen sollte, ist dieser Vertrag nach 3 Jahren kündbar.
Grundsätzlich sollte eine Versicherung nicht nach Preisvergleichen, sondern nach Leistungsvergleichen abgeschlossen werden.
Ein Punkt, der heutzutage immer wichtiger wird, ist der Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt man z.B. schon, wenn man die Waschmaschine anstellt und dann zum Einkaufen fährt – einen dann entstehenden Schaden würden die meisten Versicherungen ablehnen, oder die Zahlung erheblich kürzen.
Sinnvoll ist es sicherlich, alle paar Jahre seinen Versicherungsschutz zu überprüfen, nach An- und Umbauten ist dies sogar zwingend notwendig um eine evtl. Unterversicherung zu vermeiden.

GRUNDBUCHBLOG: Welche Kündigungsregelungen sind normalerweise zu beachten?

Michael Sander: Die meisten Verträge laufen zunächst 3 Jahre, sind dann jährlich von beiden Seiten kündbar mit einer Frist von 3 Monaten.

Ausnahmen gibt es zu beachten: Nach einem Schaden können beide Seiten fristlos kündigen, ebenso kann der Kunde nach einer Preiserhöhung ab 5% fristlos kündigen.

Michael Sander führt ein LVM-Büro im niedersächsischen Vechta.

10 Gedanken zu „Versicherungen für Immobilieneigentümer und Mieter (Interview)

  1. Hallo

    Ein wirklich sehr interessanter Beitrag, wo ich Herrn Sander nur zustimmen kann. Denn auch wenn es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, welche Hauseigentümern eine Wohngebäudeversicherung vorschreiben, sollte die Vernunft so groß sein, auf einen solchen Versicherungsschutz nicht zu verzichten.

    Vielen Dank für das durchgeführte Interview und mit besten Grüßen, Peter

  2. Schwierige Frage, die ich ohne Einblick in die Papiere (Lage etc) nicht 100%ig beantworten kann.
    Grundsätzlich besteht von den Versicherungen kein Kontrahierungszwang (Annahmezwang)!
    Grundsätzlich würde ich immer eine Anfrage bei der Vorversicherung machen- einmal aufgrund von Vorschäden, und natürlich ob Anträge abgelehnt wurden.

  3. Sehr geehrter Herr Sander

    Auch ich möchte mich bei Ihnen für die umfangreiche und ausführliche Beantwortung der durch grundbuchblog.de gestellten Fragen bedanken.
    Gerade für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung neben der Privathaftpflicht und der Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Empfehlenswert ist es auch, einen Elementarschutz, wie beispielsweise gegen Hochwasser (Überschwemmung) mit einzubeziehen. Denn was diese Naturgewalten für Schäden verursachen können, mußten viele Hauseigentümer in den vergangenen Monaten leider miterleben.

  4. Mich würde noch die Frage interessieren, inwieweit Hausratversicherungen auch für Schäden aufkommen, die weit über dem „Durchschnitt“ dessen liegen, was normalerweise als „typischer“Hausrat angesehen wird. Etwa eine sehr wertvolle Briefamarkensammlung oder etwas in der Art. Also Werte die womöglich im hohen 5stelligen oder gar 6stelligen Bereich liegen. Empfehlen sich da Spezial/Zusatzversicherungen? Gibt es sowas?

  5. Hallo Frau Buhler,

    eine grössere Briefmarkensammlung, wertvolle Teppiche, Schmuck, Gemälde etc zählen zu den Wertsachen, diese sind grundsätzlich erstmal zu 20% ihrer Versicherungssumme mitversichert (kann abweichend sein, je nach Gesellschaft).
    Beispiel: Sie haben 100.000€ Hausrat versichert, 20% davon, also 20.000€ dürfen die Wertsachen sein.
    Sollten sie jetzt z.B. eine Briefmarkensammlung von 30.000€ haben empfiehlt sich diese 20% auf, in dem Fall, 30%, für einen kleinen Aufpreis zu setzen.
    Bei solchen „Spezial-Fällen“ biete ich den Kunden gerne an, das ich Bilder, Rechnungen etc. einscanne und bei mir abspeicher, um bei einem Totalverlust die Nachweisbarkeit zu gewährleisten. So mache ich das z.B. bei meiner eigenen Modellautosammlung auch.

    Ab einer Versicherungssumme von mehr als 200.000€ sind sogar Sondervorschriften zu beachten, was die Verhinderung von Einbruchdiebstahl angeht.

    Grundsätzlich, denke ich, ist in diesen Fällen eine sehr individuelle beratung unumgänglich.

  6. Sehr geehrte Vermieter, Eigentümer, Maklerkollegen und Versicherer,

    mich würde einmal interessieren, ob jemand von Ihnen Erfahrungen mit einer Mietausfallversicherung hat? Sind diese Empfehlenswert? Wenn ja welche Versicherung ?

    Viele Grüße
    Christian Sieger

  7. Hallo Herr sieger,

    welche Versicherung steht doch eigentlich nicht zur Debatte, oder? Das muss der LVM werden! ;)

    Die Kleusel heisst bei uns:
    Mietausfall für Wohnräume (nach einem ersatzpflichtigen Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel Schaden); Höchstdauer 24 Monate und ist auf 150€/ Tag begrenzt.

    Derweil haben wir so einen Schaden, und als den Mietwert wird bei einem Eigentümer der Ortsübliche Mietwert des eigenen genommen, beim Mietobjekt ist der Nachweis allerdings deutlich einfacher, über Mietvertrag/ Kontoauszug nachzuweisen.

    MfG Michael Sander

  8. Hallo Herr Sander,

    ja Logo die LVM wie konnte ich nur Fragen -:)

    Allerdings meinte ich eine Mietausfallversicherung nicht bei Feuer / Sturm oder Hagel sondern eher wenn der Mieter nicht bezahlt bzw. Vandalismus anrichtet…sog. Mietnomaden..

    MfG Christian Sieger

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