Immobilienmakler: Auftraggeber verliert das Vertrauen

Ich bin Auftraggeber und habe den Verdacht, daß mein Makler mir ein besseres Angebot vorenthält. Ich habe die Maklerin aufgefordert, einem anderen Interessenten, der „mithalten“ wollte mitzuteilen, daß nun ein Angebot über den geforderten Preis vorliegt. Auf Nachfrage druckste man rum (ich vermute aber, die Maklerin hatte ein anderes teureres Objekt, von dem Sie mir auch erzählte, worauf sie nun diesen Kunden ansetzen wollte). Ich bat um die Adresse und Telefonnummer des Interessenten zwecks Rücksprache (zuvor hatte ich von der Maklerin einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit des höheren Bieters gefordert….dieser wollte einen zweiten Besichtigungstermin). Einmal erzählte die Maklerin der Kunde sei solvent und sehr interger – dann wieder sollte er die Finanzierung nicht hinbekommen – dann wollte sie genau diesem Mann ein teureres Anwesen  zeigen…

Habe ich ein Recht auf Kontaktdaten – ich will sie nicht umgehen, aber wissen, ob mit offenen Karten gespielt wird. Der Bieter hatte von Ihr schon eine Bestätigung für den Kauf bekommen und einen Termin mit der Bank zwecks Finanzierungssicherung abgemacht, bevor ich davon Kenntnis bekam!

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Habe ich unter diesen Umständen das Recht, Kontaktdaten zu bekommen?

Gruß,
Frau M.

P.S. – Die Maklerin hatte auch einmal geäußert, sie habe ja einen Einfluß auf die Auswahl des Käufers ….

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Hallo Frau M.,

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage.

Schade, dass Sie das Gefühl haben, dass die Maklerin nicht das (für Sie) beste Geschäft abschließen will.

Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrem Maklervertrag nach einer entsprechenden Klausel zu suchen. Dort sollte im Normalfall stehen, dass der Makler sich verpflichtet, unter allen sich ergebenden Abschlusschancen das beste Geschäft abzuschließen.

Alternativ sollten Sie nach erfolglosem Verkaufsversuch eine Übersicht aller nachgewiesenen Interessenten bekommen; diese Übersicht enthält im Regelfall Name, Adresse, Datum des Nachweises und ggf. auch weitere Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer etc.
Mit diesen Informationen könnten Sie ggf. später auf den Kaufinteressenten zurückkommen – müssten jedoch vorher den Verkauf „platzen“ lassen, was unter Umständen auch nicht die beste Wahl ist.

Meine Empfehlung ist jedoch, die Maklerin ganz direkt anzusprechen, dass Sie gern eine Übersicht aller bisher nachgewiesenen Interessenten ausgehändigt haben wollen. Der Provisionsanspruch steht der Maklerin ja bei jedem nachgewiesenen Interessenten zu – sie sollte also keine Zweifel bekommen, dass Sie sie hintergehen wollen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihre Geschichte weitergeht und ob Sie letztendlich zum bestmöglichen Preis verkaufen konnten.

Viele Grüße,
Immobilienmaklerin Stephanie Müller

2 Gedanken zu „Immobilienmakler: Auftraggeber verliert das Vertrauen

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