Erschließungskosten bei Grundstücksteilung

Hallo!

Es geht mir um ein bebautes Grundstück, das ich evtl. kaufen möchte. Da mir dieses zu groß ist (1140 m²), überlege ich einen Teil davon zu verkaufen.

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Wie verhält sich das dann mit der Erschließung, die müsste ich nochmals komplett zahlen, oder? Mit welchen Kosten kann man bei sowas rechnen?

MfG
H. Meyer

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Hallo Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass alle hier gegebenen Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen, jedoch keine verbindliche Rechtsberatung ersetzen können.

Zunächst sollten Sie prüfen, ob das Grundstück überhaupt teilungsfähig ist. Manchmal ist im Bebauungsplan eine Mindestgröße für die Grundstücke im Geltungsbereich festgelegt.

Ich vermute, dass Sie in Ihrer Anfrage weniger auf tatsächliche Erschließungskosten hinaus wollen, sondern eher auf sog. Hausanschlusskosten.

Erschließungskosten im eigentlichen Sinn fallen i.d.R. nur bei der Erstmaligen „Inbetriebnahme“ eines Grundstückes an. Hierzu gehören vor allem anteilige Kosten zur Herstellung von öffentlichen Straßen, Fußwegen, Parkflächen, Grünanlagen etc. Darüber hinaus dient der Erschließungsbeitrag der Herstellung der Grundstücksversorgungs- und -entsorgungsanlagen. Da Sie von einem bebauten Grundstück sprechen, werden die Erschließungskosten im engeren Sinn bereits mit der erstmaligen Bebauung bezahlt worden sein.

Die Grundstücksversorgungs- sowie -entsorgungsanlagen liegen i.d.R. unterhalb der öffentlichen Straße und reichen bis ca. 1.5 Meter auf das private Grundstück. Die Kosten, sich an diese vorhandenen Leitungen anzuschließen, werden Hausanschlusskosten genannt. Diese werden vom Bauherren selbst getragen.

Wie hoch die Hausanschlusskosten tatsächlich sind, hängt sehr stark von den Gegebenheiten des Grundstücks ab. Teilweise können hier auch Eigenleistungen erbracht werden, um die Kosten gering zu halten. Ungesehen, wie sich der Sachverhalt bei Ihnen ganz konkret darstellt, würde ich mit etwa 10.000,- € kalkulieren; diese Kosten werden jedoch meistens vom Bauherren getragen. Aber auch hier gibt es sicherlich Einsparpotenzial, da einige Unternehmen pauschal abrechnen, andere wiederum nach Aufwand. Ein Vergleich lohnt sich deshalb in jedem Fall.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Viele Grüße,
Stephanie Müller

Ein Gedanke zu „Erschließungskosten bei Grundstücksteilung

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