Wenn man sich die Horrorgeschichten aus dem TV in Erinnerung ruft, dann fragt man sich als Vermieter sicherlich des Öfteren, ob eine Neuvermietung der Wohnung wirklich ratsam ist.
Nicht selten werden in Fernsehsendungen Wohnungen präsentiert, die vom Mieter in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verlassen worden sind, nachdem oft monatelang keine Mietzahlungen mehr beim Vermieter eingegangen sind. Ein altes Sprichwort sagt zwar „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, doch dies ist nur auf den ersten Blick richtig. Immerhin werden solche Wohnungen nicht fein säuberlich übergeben, vielmehr ist es so, dass die Mieter das mitnehmen, was sie gerade tragen können, der Rest bleibt einfach in der Wohnung zurück – inklusive dem Müll selbstverständlich. Zwar ist man als Vermieter den säumigen Mieter erstmal los, doch auf den zweiten Blick offenbart sich dann das gesamte Ausmaß: Die Wohnung muss komplett geräumt werden, hierbei sind unter Umständen noch die Eigentumsverhältnisse der zurückgelassenen Sachen zu klären, und nicht selten steht dem Vermieter dann eine komplette Kernsanierung der gesamten Wohnung bevor. Natürlich auf seine Kosten, denn der Mieter ist auf und davon, und die eventuell hinterlegte Mietsicherheit ging längst für fehlende Mietzahlungen drauf. Oberste Regel für den Vermieter bleibt also, sich zu fragen, ob er die Wohnung bzw. das Haus wirklich vermieten will. Denn selbst wenn die Mieter nicht von jetzt auf gleich abhauen, so können sich doch einige kuriose Dinge ereignen…
In der Praxis ereignete sich folgender Fall:
Eine dreiköpfige Familie bewohnt seit einiger Zeit ein exklusives Reihenhaus. Alle Zahlungen erfolgten auf den Punkt, die Mietsicherheit wurde bereits bei der Übergabe geleistet und auch die erste Mietzahlung inklusive der Nebenkosten war bereits überpünktlich auf dem Konto des Vermieters eingegangen.
Vor Unterzeichnung des Vertrages legten beide Mieter eine Gehaltsabrechnung vor, die monatliche Belastung sollte demnach kein Problem für die Familie werden.
Doch nach etwa sechs Monaten Mietdauer baten die Mieter ihren Vermieter um ein Gespräch. In dem Gespräch stellte sich heraus, dass das Reihenhaus noch kein Stück eingerichtet war, die Familie lebte mehr oder weniger noch immer aus Kartons und Koffern, zudem offenbarten die Mieter, dass sich in der Zwischenzeit ein großer Batzen Schulden angehäuft hat – die Mieterin war inzwischen unvorhergesehen arbeitslos geworden, der bis dahin gelebte Lebensstandard sollte gehalten werden! Eine Konstellation, die nicht lange gutgehen kann.
Die Fakten waren also, dass sich bereits Schulden angehäuft hatten, ein Verdiener der Familie ausgefallen war, die Familie jedoch keine Anstalten machte, das exklusive Reihenhaus zu verlassen. Und so lange die Mietzahlungen nicht ausbleiben, sind dem Vermieter leider die Hände gebunden.
Aber auch die nächsten Monate ging die Miet- inkl. der Nebenkostenzahlung immer pünktlich auf dem Konto des Vermieters ein. Dazu kam jedoch nun, dass die Familie den Wunsch nach einem Hund äußerte – dieser wurde aus diversen Gründen vom Vermieter abgelehnt. Ohne Erfolg, denn kurze Zeit später gehörte zu der Familie, die bereits eine größere Summe Schulden hatte und denen ein Verdiener weggebrochen war, auch noch ein Hund.
Das nächste Mal blieb dem Vermieter die Kinnlade offenstehen, als ein Brief vom Anwalt der Mieter ins Haus flatterte, dass auf Kosten des Vermieters der Garten wieder in den Ursprungszustand gebracht werden sollte – obwohl die Gartenpflege und die damit verbundenen Kosten im Mietvertrag ausdrücklich den Mietern auferlegt wurden. Verständlicher Weise fehlt dem Vermieter das Verständnis für die Rechtsgrundlage dieser Forderung. Die Mieter verlangen von ihrem Vermieter, dass die eingegangene Hecke (vermutlich wegen Wassermangel) zu ersetzen ist. Ebenfalls verlangt der Mieter, dieverse Büsche einbringenzulassen, die sich in dem total verwahrlosten Garten befanden, als die Familie das Objekt zum ersten Mal besichtigt hatten. Der Zustand des Gartens war jedoch auf keinen Fall akzeptabel und für einen Laien auch definitiv nicht zu bewältigen, also wurde der Garten auf Kosten des Vermieters vor Beginn der Mietdauer von einem Gärtner in einen akzeptablen Zustand gebracht. Natürlich wurde der Mieter auf dieses Vorhaben hingewiesen. Der Vermieter wird also gegen die Forderungen Widerspruch einlegen.
Doch egal, wie dieses Szenario ausgeht, es bleibt die Frage, ob es wirklich Not tut, sich mit seinem Vermieter auf derart niedrigem Niveau zu streiten. Selten findet man heutzutage einen Vermieter, der dem Mieter den Start so einfach wie möglich machen will und auch sonst immer für alle Anliegen des Mieters ein offenes Ohr hat. Sollte man da als Mieter nicht auch die sprichwörtliche Kirche im Dorf lassen? Und vor allem, ob man gleich mit anwaltlichem Beistand vorgehen muss, ob nicht ein persönliches Gespräch zunächst ratsamer gewesen wäre.
Immobilienmaklerin Stephanie Müller
Danke sehr an den Autor.
Gruss Nelly
Wo ist das Problem solange die Miete gezahlt wird und der Mietvertrag damit erfuellt ist. Die Frage des Gartens duerfte sicher nicht auf Basis dessen zu pruefen sein, was beim Einzug vorhanden war, sondern was bei Vertragsschluss Stand war.