Grundsätzlich sollte jeder Interessent, der mit dem Gedenken spielt, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen, wissen, dass im Regelfall die Eigentümergemeinschaft gemeinsam für das Gemeinschaftseigentum aufkommt. Soll heißen, dass alles, was nicht Sondereigentum ist (grob gesagt die jeweilige Wohnung von innen), in den Aufgaben- und Finanzbereich der Eigentümergemeinschaft fällt.
Ob man sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in eine „gute“ Gemeinschaft einkauft, hängt somit von vielen Faktoren ab: Wie ist der Zustand des Gemeinschaftseigentums? Wie sind die restlichen Eigentümer finanziell gestellt? Sieht der Wirtschaftsplan Zahlungen zugunsten einer Instandhaltungsrücklage vor?
Schlagwort: Gemeinschaftseigentum
Die Eigentümerversammlung und was man dazu wissen sollte (Teil 1)
Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnungseigentümerversammlung immer nur dann einberufen werden muss, wenn es in einem Objekt mehrere Eigentümer gibt. Dann gliedert sich das Eigentum für gewöhnlich in Sondereigentum (einem bestimmten Eigentümer zugeordnet) und Gemeinschaftseigentum (gehört allen Eigentümern anteilig). In diesem Fall ist das Eigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt; dazu gehört auch, dass für das Gemeinschaftseigentum ein Verwalter bestellt wird.