Checkliste Hausverkauf – To-Do-Liste für Immobilienverkäufer

Zwar boomt die Immobilienbranche nicht mehr, wie vor 20 Jahren. Und deutlicher wird auch die Schere im Preisrahmen, aber sowohl Käufer und Verkäufer gibt es immer noch en masse. Es ist aber zu beobachten, dass die Mittelschicht wegbricht, sehr teure (exklusive) Immobilien oder sehr günstige (leicht finanzierbare) Häuser lassen sich immer noch gut am Markt präsentieren und werden auch in angemessener Zeit einen Käufer finden.

Für den Käufer ist ein Kauf eine (fast) einfache Sache. Wenn er grünes Licht von der Bank für die Finanzierung hat, ihm die Immobilie gefällt, dann steht dem Kaufvertrag eigentlich nichts mehr im Wege.

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Der Verkäufer jedoch muss schon vor den ersten Verkaufsbemühungen ein paar Hausaufgaben erledigen. Sofern der Verkauf über einen Immobilienmakler laufen soll, sollte der Verkäufer folgende Unterlagen bereitstellen bzw. besorgen:

– aktuellen Grundbuchauszug

– Lageplan des Grundstücks

– Grundrisse des Objektes

– Ansichten des Objektes

– Berechnungen des Objektes

– ggf. Baubeschreibung des Objektes

Der aktuelle Grundbuchauszug

Hiermit sichert sich der Immobilienmakler ab, dass derjenige, der als Verkäufer auftritt, auch tatsächlich Eigentümer des Objektes ist. Ebenfalls stellt der Makler anhand des aktuellen Grundbuchauszugs fest, ob Dritte noch Rechte an dem Grundstück haben, dies würde u.U. den Verkauf erheblich erschweren.

Lageplan, Grundrisse und Ansichten des Objektes

Der Käufer benötigt diese Unterlagen in aller Regel für die Finanzierung. Außerdem ist eine Immobilie für Kunden viel interessanter, wenn gleich ersichtlich ist, ob die vorhandene Raumaufteilung für die eigenen Bedürfnisse ausgelegt ist bzw. umgesetzt werden kann.

Professionelle Fotos der Immobilie macht der Immobilienmakler meist selbst, es sei denn, der Verkäufer hat hervorragende Bilder seiner Immobilie, die sowohl das Haus als auch den Zustand zeitgemäß und optimal zeigen.

Berechnungen des Objektes

Gemeint sind hier in aller Regel die Wohnflächenberechnung und die Berechnung des umbauten Raumes. Diese Unterlagen werden ebenfalls von der Bank für die Finanzierung benötigt. Außerdem sind diese Unterlagen, vor allem die Wohnflächenberechnung, erforderlich, um eine korrekte Angabe bei den Größen der Räume zu machen.

Baubeschreibung des Objektes

Einige Käufer haben großes Interesse an der Baubeschreibung der Immobilie, die sie erwerben möchten. Hier sind alle Materialien und Aufbauten (zum Beispiel Wandaufbau) zu erkennen. Die Baubeschreibung gibt einen recht zuverlässigen Eindruck über die Grundsubstanz des Gebäudes.

Der Verkäufer hat also vor dem Hausverkauf einiges zu erledigen. Zwar können die o.g. Unterlagen im Lauf der Verkaufsbemühungen beschafft werden, doch im Regelfall kann der Verkäufer dies nicht aussitzen.

Alle Unterlagen sind beim örtlichen Bauamt beziehungsweise beim Katasteramt zu bekommen.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

Foto: ClassicallyPrinted/Pixabay

17 Gedanken zu „Checkliste Hausverkauf – To-Do-Liste für Immobilienverkäufer

  1. Eine nette Zusammenstellung. Dem ist nichts hinzuzufügen. Werde das sicher mal per Mail etwas verbreiten.
    Grüße aus Wiesbaden

  2. Ja, eine wirklich hilfreiche Auflistung für Verkäufer.
    Es fehlt nur noch der Energieausweis. Dieser ist inzwischen bei einem Hausverkauf PFLICHT. Potentielle Käufer müssen noch vor der Kaufentscheidung (spätestens jedoch auf Anfrage) die Möglichkeit zur Einsicht bekommen.

  3. Hallo Hausbesitzer,
    das stimmt, der Energieausweis ist inzwischen Pflicht für alle Verkäufe und muss auch einem Mieter vorgelegt werden.
    Wie viele Käufer bzw. Mieter jedoch ihre Entscheidung von den Werten des Energieausweises abhängig machen ist nirgends beziffert.
    Sicherlich hängt die Gewichtung eines Energieausweises von der betreffenden Immobilie ab; und ob ggf. andere Vorzüge Nachteile beim Energieausweis wettmachen. Meines Erachtens ist ein sog. Blower-Door-Test für die Qualitätskontrolle einer Immobilie vielsagender: http://de.wikipedia.org/wiki/Differenzdruck-Messverfahren

  4. Hallo,
    schöne Liste.
    Jedoch würde mich interessieren welche dieser oben genannten Dokumente denn auch Pflicht sind?

    Gruß
    Rainer

  5. Hallo Rainer,

    der Verkäufer ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen vorzulegen – allerdings erleichtert es den Verkauf erheblich. Ggf. ist er zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.

    Der beurkundende Notar wird unmittelbar vor der Beurkundung einen Grundbuchauszug anfordern, um sicherzugehen, dass der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist und nicht Dritte bereits Ansprüche geltend gemacht haben oder zum Beispiel auf ein Vorkaufsrecht verzichtet werden muss.

    Die finanzierende Bank wird sich oft querstellen, wenn nicht Berechnungen und Pläne des Hauses vorgelegt werden. Um also eine zügige Bearbeitung der Finanzierung sicherzustellen, sollte der Verkäufer bemüht sein, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  6. Sehr praktsiche Auflistung! Besonders wichtig finde ich, dass die Unterlagen vor dem Verkaufsstart bereitliegen. Nichts ist als Kaufinteressent ärgerlicher, als dem Immobilienmakler ständig hinter den notwenigen Dokumenten herlaufen zu müssen…

  7. Für Eigentumswohnungen würde ich noch hinzufügen:

    – Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
    – Teilungserklärung
    – Wirtschaftsplan / aktuelle Nebenkostenabrechung

  8. Hallo Immobilienmakler aus Bremen,
    werden Sie oft nach dem Energieausweis gefragt – also bei Vermietung oder Verkauf von Objekten?
    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass der Energieausweis so gut wie nie interessiert. Selbst wenn der Eigentümer einen hat, verlangt der Käufer oder Mieter nie danach, diesen zu sehen.
    Haben Sie andere Erfahrungen gemacht?

  9. hallo,
    die Steuer-id benötigt man doch auch als Verkäufer, weiss zwar nicht warum aber sie wird gefordert

  10. Hi mein Nachbar möchte mein Elternhaus kaufen wir sind uns bereits über alles einig, jetzt soll ein Notar einen Kaufvertrag aufsetzen. Welche Unterlagen sind hierfür zwingend erforderlich ? Nachbar legt keinen großen Wert auf Energieausweis etc, da er das Gebäude seit 40 Jahren gut kennt
    Danke schön für eure Hilfe

  11. Hallo Heiko,
    ob der Nachbar wert auf einen Energieausweis legt, spielt eigentlich keine große Rolle, da Sie als Verkäufer gesetzlich verpflichtet sind, diesen vorzulegen. (Noch gilt hier aber wohl „Wo kein Kläger, da kein Richter“…)

    Unter Vorbehalt: Der Notar benötigt für die Eigentumsumschreibung die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
    Außerdem können Sie die Löschungsbewilligung eventueller Grundschulden vorab besorgen.
    Auf alle anderen Unterlagen (Negativtest z.B.) haben Sie keinen direkten Einfluss.

    Alles Gute!
    Eileen Böttche | Böttche Immobilien

  12. Kann ich vom Käufer einen Finanzierungsplan verlangen. Bzw. kann mir der Käufer den Finanzierungsplan vorenthalten auf Grund von Datenschutz, obwohl ich den Plan als Voraussetzung für den Verkauf/kauf zwingend anfordere.
    Gruß
    Klaus Rube

  13. Dankbar für die To-do-Liste! Muss die Unterlagen sammeln. Es kam so vor, dass die geerbte Hütte wegen der Gemeinschaft verkauft werden muss. Die Tipps kommen in den rechtzeitigen Einsatz.

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