Mietpreis = sexuelle Gefälligkeiten

Manchmal geschehen ja auch in der großen weiten Welt der Immobilien Dinge, die es sonst nur im Film gibt – oder die man im Normalfall einfach nicht mit bekommt. Kürzlich ist tatsächlich etwas Unfassbares passiert:
Ich vermittelte eine Wohnung an eine WG. Nach etwa vier Wochen rief ich den Vermieter an, um zu fragen, ob soweit alles glatt läuft oder ob es irgendwelche Probleme gibt. Ergebnis: alles super.

Nach weiteren vier Wochen hatte ich eine Nachricht von eben jenem Vermieter, dass er dringend (!) zurückgerufen werden möchte. Also schnappte ich mir den Hörer und rief ihn an; ich dachte „kann ja nichts Schlimmes sein, denn schließlich war letztens noch alles super“.

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Doch dann erzählte mir der Vermieter, dass er seit Mietbeginn von dem einen WG-Mitglied noch keine Miete gesehen hätte. Ich war platt! Auf die Frage, warum er mir das nicht schon viel früher gesagt hat, redete er sich raus, dass der Mieter ja versprochen hätte, zu bezahlen…morgen. (wie man das halt immer gesagt bekommt) Ich hatte ihn dann über seine Möglichkeiten, vor allem in Bezug auf Kündigung, aufgeklärt – aber ich sollte ausdrücklich nichts unternehmen. Er wolle (weiterhin) abwarten, ob die offenen Mietzahlungen wie versprochen bezahlt werden.

Da ich wusste, dass das säumige WG-Mitglied in einem Freundschaftsverhältnis zu einem anderen Kunden steht, mit dem ich schon länger zusammen arbeite, fragte ich diesen Kunden in einer ruhigen Minute und unter vier Augen, was denn da los sei. Natürlich wusste er von der nicht gezahlten Miete, hat mir allerdings auch die zweite Seite der Medaille präsentiert:
Der WG-Vermieter hat allen Ernstes gesagt, dass die rückständige Miete mit sexuellen Gefälligkeiten ausgeglichen werden könne!!! Ich war sprachlos.
Damit tut sich für mich natürlich eine Zwickmühle auf: Ich weiß zum Einen, dass das WG-Mitglied die Miete nicht zahlt, was es mir quasi unmöglich macht, eine andere Wohnung zu vermitteln. Andererseits weiß ich, dass der Vermieter offensichtlich auch sehr  „komisch“ ist, was ich natürlich bei allen Folgegeschäften ab sofort berücksichtigen muss. Aber scheinbar ist dies absolut nicht neu, wie dieser Artikel zeigt.

Nun steht fest, dass die rückständige Miete NICHT durch sexuelle Gefälligkeiten ausgeglichen worden ist, allerdings weiß ich aktuell nicht, wie sich dieser Fall weiter entwickelt. Aber ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

6 Gedanken zu „Mietpreis = sexuelle Gefälligkeiten

  1. Leider hört man immer wieder von solch unangenehmen Geschichten, insbesondere in Städten mit begrenztem Wohnangebot! Kann meinem Kollegen nur beipflichten.

  2. Manchmal fragt man sich wirklich, was in den Menschen so vorgeht. Gibt es schon Infos, wie es sich weiterentwickelt?
    Ich bin wirklich gespannt, wie Sie mit der – sicherlich unangenehmen – Situation weiter umgegangen sind.

  3. Das ist eine absolute Sauerei von Seiten des Vermieters und ich kann Ihre Zwickmühlensituation sehr gut nachempfinden. Ein Gespräch mit der Vermieterin würde ich dennoch suchen, nicht zuletzt um der Dame klarzumachen, dass man sich in Deutschland seinen Wohnraum nicht durch sexuelle Gefälligkeiten erkaufen muss.

  4. Also das ist doch ein Unding vom Vermieter… Bei größeren Mietrückständen würde ich Ihm raten zu kündigen und ebenso die Geschäftsbeziehung auflösen… Das schadet doch auch sonst dem eigenen Ruf!

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