Bodenrichtwert – eine Erklärung

Viele Makler stützen sich bei ihrer Preisfindung mitunter auch auf den sog. Bodenrichtwert. Hier erläutern wir, was der Bodenrichtwert ist und wie er zu verwenden ist. Wir haben bereits in diesem Artikel über die Immobilienbewertung gesprochen und uns hierzu bereits auf den Bodenrichtwert bezogen.

Er gibt vereinfacht gesagt an, wie teuer ein Quadratmeter Bodenfläche (unbebaut) in der entsprechenden Lage ist. Der Bodenrichtwert kann von Stadtteil zu Stadtteil oder gar von Straße zu Straße mitunter stark schwanken. Um also eine annähernd genaue Einschätzung des (aktuellen) Preises zu erhalten, sollte der derzeit gültige Bodenrichtwert immer mit ins Auge gefasst werden.

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Es gibt keine einheitliche Darstellung des Bodenrichtwertes, da sich dieser Preis immer auf Bodenwerte mit unterschiedlichen Eigenschaften bezieht. So kann sich der Wert zum Beispiel auf ein Grundstück mit bis zu 500qm beziehen; Grundstücke, die größer sind, können nur mit bis zu 500qm mit dem entsprechenden Bodenrichtwert „kalkuliert“ werden. Ebenso kann der Bodenrichtwert lediglich Grundstücke erfassen, die in offener Bauweise und zweigeschossig bebaut werden dürfen. Sofern ein Grundstück von diesen Kriterien des Bodenrichtwertes abweicht, ist er nur bedingt hilfreich. Er kann dann zwar eine gute Hilfe zur ersten Preisschätzung liefern, ist jedoch nicht mehr 1:1 übertragbar.

In jedem Fall gibt das städtische Katasteramt sog. Bodenrichtwertkarten aus, aus diesen ist der Bodenrichtwert ganz einfach abzulesen. Allerdings bräuchte man eine ziemlich große Sammlung von großen Bodenrichtwertkarten, um für alle Immobilien im Umkreis eine gestützte Einschätzung abgeben zu können. Deshalb können Bodenrichtwertkarten mittlerweile auch online bzw. digital abgerufen werden.

Bodenrichtwerte online abrufen

  • Sachsen-Anhalt: kostenloser Gastzugang inkl. Erläuterungen der dargestellten Bodenrichtwerte
  • Niedersachsen: keine kostenlose Auskunft verfügbar (Gebührenordnung)
  • Hamburg: kostenlose Kartenansicht der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Bremen: -zur Zeit- kostenlose telefonische Auskunft über Bodenrichtwerte, Kartenauszüge kostenpflichtig
  • Saarland: Bodenrichtwerte und Kartenmaterial der Landeshauptstadt Saarbrücken
  • Schleswig-Holstein: …
  • Brandenburg: kostenlose Kartenansicht des Landes Brandenburg
  • Berlin: kostenlose Kartenansicht des Landes Berlin
  • Sachsen: kostenlose Kartenansicht des Landes Sachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern: kostenlose Kartenansicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Bayern: (keine kostenlose Auskunft verfügbar)
  • Baden-Württemberg: Bodenrichtwerte und Kartenmaterial der Landeshauptstadt Stuttgart
  • Nordrhein-Westfalen: kostenlose Kartenansicht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thüringen: kostenlose Kartenansicht des Landes Thüringen
  • Hessen: kostenlose Kartenansicht des Landes Hessen (hessenviewer)
  • Rheinland-Pfalz: kostenlose Kartenansicht des Landes Rheinland-Pfalz

Es besteht unsererseits keine Erfahrung, wie realistisch und korrekt die online abrufbaren Werte sind, sollte jemand von Ihnen Erfahrung damit gemacht haben, freuen wir uns über Nachricht und Erfahrungsberichte!
Bei vielen Behörden kann auch durch ein höfliches Telefonat der gewünschte Bodenrichtwert erfragt werden – diese Möglichkeit sollte jedoch keinesfalls überreizt werden.

Bodenrichtwerte werden immer mal wieder den örtlichen Entwicklungen angepasst, sie sind also keineswegs einmal festgesetzt und dann für immer gültig.

Beeinflussende Kriterien sind vor allem die örtliche Umgebung, die Infrastruktur und sich daraus ergebende Einflüsse, die übliche Bebauung, aber auch die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks („Art & Maß der baulichen Nutzung“).

Aber auch hier sei erneut darauf hingewiesen, dass der mithilfe des Bodenrichtwertes ermittelte Preis keinesfalls der tatsächlich am Markt erzielbare Preis ist.

8 Gedanken zu „Bodenrichtwert – eine Erklärung

  1. Ein großes Danke!
    Wirklich erstaunlich das die Freigabe der Bodenwerte im Internet so unterschiedlich behandelt wird. Ein System wo alle Regionen ihre Werte eintragen – wäre bestimmt Preiswerter und für die „Kunden“ noch praktischer.

    Viele Grüße vom Hamburger Immobilienmakler
    Rahmann Immobilien

  2. Vielen Dank für die tolle Liste! Das und der Artikel zur Wertermittlung hat mir sehr geholfen, eine Entscheidung bzgl. eines Kaufes zu fällen.

  3. Der Bodenrichtwert kann in der Immobilienbewertung an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Ob GFZ GRZ oder auch andere Kriterien wie Grundstücksgröße.

    Der Bodenrichtwert hat in meinen Augen den großen Mehrwert, das er auf Grundlage von wirklich verkaufen Objekten erstellt wirt – sprich nicht die Angebotspreise wie bei Immoscout und Co. – die ja auch sowas wie eine Marktanalyse anbieten. Die Gutachterausschüsse machen eine super arbeit. Als Immobilienmakler bin ich immer wieder froh darüber. Andere Länder haben soetwas gar nicht.

    Dann vielleicht eine kleine Korrektur:
    „……Wert zum Beispiel auf ein Grundstück mit bis zu 500qm beziehen….“ – er bezieht sich dann auf 500m² nicht bis zu.
    500m²entsprechen dann 100 %
    heißt ein kleines Grundstück auf dem genau so viel gebaut werden darf ist wertvoller – sprich mehr wert – Bodenwert steigt und umgekehrt ein größeres Grundstück auf dem gleichviel gebaut werden darf weniger Wert – sprich Bodenwert sinkt.

    MFG

    F. von Stosch

  4. Die Liste ist sehr detailliert – danke.

    Gibt es eine Rechtsvorschrift, dass der der Bodenrichtwert immer von der Grundstücksgrenze aus, welche der Straße angrenzt, ermittelt wird ?

    Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

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