Checkliste für den Hauskauf – To-Do-Liste für Immobilienkäufer

Wenn man sich erst einmal zum Kauf einer Immobilie entschieden hat, soll am besten alles ganz schnell gehen. Doch worauf sollte man bei der Suche nach der richtigen Immobilie achten? Welche Unterlagen sind vor dem Hauskauf wichtig?

Grundrisse, Ansichten, Schnitte

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Nicht nur für die Finanzierung ist dieses Unterlagenpaket der zu kaufenden Immobilie wichtig. Auch für eventuelle spätere Um- oder Anbaumaßnahmen können vorhandene Zeichnungen erheblich erleichternd sein, sofern sie natürlich die tatsächliche Grundriss-Situation vor Ort wiedergeben.

Baubeschreibung

Gerade, wenn Umbaumaßnahmen geplant sind, ist für den Käufer die Baubeschreibung von Bedeutung. So können zum Beispiel Wandaufbau, Bauart und andere für den Umbau entscheidende Dinge identifiziert werden. Auch wenn in der Vergangenheit bereits Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden, sind diese Daten für den Käufer vor dem Hauskauf wichtig, um die exakte Substanz bestimmen zu können.

Anliegerbeiträge

Um sich über eventuell offene Anliegerbeiträge zu informieren, kann gegen Gebühr vom Eigentümer die sog. Anliegerbescheinigung von der Stadt bzw. Gemeinde eingeholt werden.

Energieausweis

Bei einigen Objekten ist der Verkäufer bereits gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis im Verkaufsfall beizubringen. Grundsätzlich ist er ein guter Anhaltspunkt für Käufer, wie energieverbrauchend sich das zu kaufende Objekt darstellt. Viele Käufer jedoch beabsichtigen ohnehin, nach dem Kauf Energiesparmaßnahmen durchzuführen, womit sich die Energiebilanz des Hauses von Grund auf neu berechnet.

Baulastenverzeichnis

Der Notar überprüft für den Kaufvertrag lediglich die Abteilungen II und III des Grundbuches, also die finanziellen Angelegenheiten in Bezug auf das Grundstück und ob Dienstbarkeiten bestehen. In der Regel wird das Haus frei von Eintragungen in diesen Abteilungen verkauft. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass das Grundstück uneingeschränkt bebaut werden darf (z.B. mit einem nachträglichen Carport etc.) kann der Käufer Einsicht in das sog. Baulastenverzeichnis nehmen. Sollten hier Beschränkungen bestehen, hat sich der Käufer zwar daran zu halten, wird aber nicht vom Notar darüber aufgeklärt, da dieser das Baulastenverzeichnis nicht überprüft. Im Normalfall klärt jedoch der Verkäufer über eventuelle Eintragungen im Baulastenverzeichnis auf.

Zu beachten sind auch die Nebenkosten beim Hauskauf.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

Foto: Geralt/Pixabay

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