Die drei großen Immobilienportale Immowelt, Immonet und ImmobilienScout24 heben sich im Grunde in der Leistung nicht groß voneinander ab.
Immowelt scheint sich hier nun von den Wettbewerbern abheben zu wollen. Seit einiger Zeit gibt es die Option „für Gemeinschaftsgeschäft freigeben“. In einem Newsletter wurden alle gewerblichen Anbieter auf die neue Funktion aufmerksam gemacht, die im Büroalltag schon mal gern untergeht bzw. bei Einstellen der Objekte zwecks Software unbeachtet bleibt.
Viele Makler scheinen jedoch die Zusatzfunktion nicht in Anspruch zu nehmen. So gibt es derzeit nur etwa 575 Objekte, die deutschlandweit als Gemeinschaftsgeschäfte freigegeben wurden.
Über die Gründe für das langsame Anlaufen lässt sich wohl nur spekulieren: Wollen Makler die gesamte Provision selbst einstreichen und nehmen dafür längere Vermarktungszeiten und somit höhere Vermarktungskosten wohlwollend in Kauf? Oder sind Makler allgemein Eigenbrötler, die sich nicht auf Kooperationen und Gemeinschaftsgeschäfte einlassen?
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Makler zum Teil auch gar nicht wissen, was eigentlich ein Gemeinschaftsgeschäft ist. Wir haben immer wieder Kunden für die wir eine Wohnung suchen. Wenn wir selbst nichts passendes haben wenden wir uns oft auch an Kollegen um ggf. über ein Gemeinschaftsgeschäft dem Kunden eine Wohnung anbieten zu können. Vielen muss man dann jedoch erst einmal erklären, was ein Gemeinschaftsgeschäft überhaupt ist und wie so etwas abläuft.
Wir finden das sehr sinnvoll. Gerade bei Gewerbeimmobilien geht es kaum ohne Partner. Bei größeren Objekten ist es fast nicht möglich, da ein Großteil des Kundenstammes nicht für Spezialobjekte infrage kommt. Gemeinschaftsgeschäfte sind unsere Erfahrung nach üblich. Schön, dass ein großes Portal auf den Trend reagiert!
Bei uns in der Region sind Gemeinschaftsgeschäfte leider sehr unüblich, hier herrscht wohl noch die bekannte Angst, man könnte dem Kollegen einen Cent abgeben zu müssen. Traurig vor allem dann, wenn man potentiell den richtigen Kunden hat, und der Mitbewerber lieber das Objekt noch 3 Monate leerstehen lässt, anstatt sich ein GG zu überlegen…