Welche Kosten entstehen bei der Zwangsversteigerung?

Hallo!

Ich möchte ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erwerben. Ich habe mich mit der Sachbearbeiterin auf einen Preis von 47.000.-€ geeinigt. Nun wollte ich wissen, welche Kosten noch auf mich zu kommen. Sie wollte mir darüber keine Auskunft geben.

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Im Voraus schon vielen Dank!

Weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage, für die es mehrere Antwortalternativen gibt:

1) Sie erhalten den Zuschlag trotz voriger Einigung im Rahmen des Verfahrens der Versteigerung. Hierbei sparen Sie sich die Makler- sowie die Notarkosten. In einem solchen Fall werden Sie Eigentümer durch Hoheitsakt, von der Grunderwerbsteuer sind Sie jedoch auch in diesem Fall nicht befreit.

2) Die betreibende Bank stellt das Verfahren ein, indem der Versteigerungsantrag zurückgenommen wird. Dann werden Sie die Immobilie „ganz normal“ von der Bank kaufen, ob hier Vermittlungsprovisionen anfallen, ist im Detail mit der Bank zu klären. Außerdem fallen Notargebühren und selbstredend Nebenkosten an; Nebenkosten sind z.B. die Grunderwerbsteuer.

Ich hoffe, Ihnen hat diese Antwort geholfen. Wenn weitere offene Fragen sind, stellen Sie sie bitte über die Kommentare.

Viele Grüße,
Immobilienmaklerin Stephanie Müller

8 Gedanken zu „Welche Kosten entstehen bei der Zwangsversteigerung?

  1. Auf mich trifft der Fall Nummer“1″ zu!

    Wie hoch sind die Nebenkosten bei einer Zwangsversteigerung und einem
    Kaufpreis von 47.000.-€ im Saarland?

    Hoffe auf Antwort!
    MfG Baumgardt

  2. Hallo Herr Baumgardt,

    die Grunderwerbsteuer beträgt im Saarland derzeit 4,5%, somit fallen hier 2.115,- € an, die an das Finanzamt zu zahlen sind.
    Meines Wissens nach sollten Sie hier die Abt. II des Grundbuches überprüfen, denn hier eingetragene Rechte erhöhen u.U. den Wert der Sache, womit sich ggf. auch der Ausgangswert zur Steuerberechnung erhöht.

    Im übrigen sollten Sie überprüfen, ob im Grundbuch Rechte eingetragen sind, die einen höheren Rang haben, als die betreibende Bank. Solche Rechten werden nämlich übernommen und müssen abgelöst werden – Sie kaufen quasi die Schulden mit.

    Zusätzlich fallen für Sie als neuer Eigentümer die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Zuschlagsgebühren an.
    Die Kosten der Grundbucheintragung sind vom Verkehrswert abhängig, hier können Sie einfach beim zuständigen Amtsgericht nachfragen. Die anfallende Zuschlagsgebühr ist vom höchsten Gebot abhängig, auch hier informieren Sie sich am besten beim zuständigen Amtsgericht.

    Viele Grüße,
    Immobilienmaklerin Stephanie Müller

  3. Hallo Frau Müller
    Wie hoch sind die Kosten für eine notariell be-
    glaubigte Ausbietungsgarantie bei einem Kauf-
    preis von 47.000.-€.
    MfG

  4. Hallo Herr Baumgardt,

    zunächst muss so eine Ausbietungsgarantie notariell beurkundet werden – dies ist ein Unterschied zur „einfachen“ Beglaubigung.

    Die genauen Kosten hierfür sollten Sie beim entsprechenden Notar erfragen, sie betragen meist einen bestimmten Prozentsatz vom zu beurkundenden Gegenwert.
    Sie sollten jedoch mit der Gläubigerbank verhandeln, dass die Bank die Notargebühren übernimmt; sonst zahlen Sie unter Umständen den Notar, doch den Zuschlag im Rahmen der Zwangsversteigerung erhält ein Dritter.

    Viele Grüße,
    Immobilienmaklerin Stephanie Müller

  5. Toller und verständlicher Beitrag zum Thema Zwangsversteigerung. Vielen Dank.

  6. Ein Insolsvenzverwalter, der im Auftrag einer Gläubigerbank arbeitet, verlangt Kostenerstattung für die Erstellung eines Vertragsentwurfes. Der Kaufinteressent hat sein Kaufpreisangebot zurückgezogen und auf die ZVG-Abwicklung verwiesen. Hier fallen geringere Nebenkosten an.
    Wäre bei weiterem Interesse der günstigere Weg den ZVG-Termin ?

  7. Hallo Herr Staschinski,

    Wie stark sind Sie denn an dieser Immobilie interessiert und können Sie damit leben das ein andere sie Ihnen in der Versteigerung „wegschnappt“ ?
    Die Sicherheit, das Sie das Objekt auch wirklich bekommen sollte Ihnen doch die nur geringfügig höheren Notarkosten wert sein. Der Unterschied zwischen den Notarkosten und der Zuschlagsgebühr ist lange nicht so hoch wie das Risiko in der ZV mehr zu bezahlen oder das Objekt gar nicht zu bekommen.

    Grüße aus der Bachstadt Köthen
    Heiko Kaiser Immobilien & Hausverwaltung

    PS: Die Kosten für eine Erwerb einer Immobilie im Versteigerungsverfahren können Sie auf meiner Webseite im Merkblatt nachlesen.

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