Nebenkosten beim Hauskauf

Auf der Suche nach einer Immobilie stolpert man in der Regel über alle möglichen Angebote: überteuert, heruntergekommen, unpassend, totgeworben, abgewohnt, sanierungsbedürftig und zu guter Letzt auch noch in einer durchaus schlechten Lage. Wenn man dann irgendwann die richtige Immobilie gefunden hat, kommen noch einige zusätzliche Kosten auf den Käufer zu, die vorher nicht unbedingt bedacht worden sind. Zu den Nebenkosten beim Hauskauf gehören vor allem:

  1. Notargebühren
  2. Steuern
  3. Gerichtskosten
  4. Stadt- / Gemeindegebühren
  5. Maklerrechnungen
  6. Bankgebühren

Notargebühren

Die zu zahlenden Notargebühren belaufen sich auf ca. 1,5 % der beurkundeten Kaufsumme. Sofern die Möglichkeit besteht, sollte der Käufer anstreben, sowohl den Kaufvertrag als auch die Grundschuld im gleichen Notartermin beurkunden zu lassen. Der Notar rechnet nach einer Gebührenordnung ab, die Summe zu drücken ist so gut wie unmöglich.

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Steuern

Das Finanzamt verlangt nach Übersendung des bereits beurkundeten Kaufvertrages durch den Notar die Begleichung der Grunderwerbsteuer. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5,0 %. Da das Finanzamt die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung erst ausstellt, wenn die Steuerforderung ausgeglichen wurde, sollte die Bezahlung zeitnah erfolgen, um den Fortgang des Kaufvertrages nicht zu verzögern. Die zu versteuernde Kaufsumme lässt sich mindern, indem Einrichtungsgegenstände (z.B. Einbauküche) mit verkauft werden – dadurch verringert sich der Preis der Immobilie um den angesetzten Verkaufspreis der Einrichtungsgegenstände. Und die Grunderwerbsteuer wird lediglich auf den Grundstückskaufpreis (Preis der Immobilie) angerechnet. Es versteht sich von alleine, dass die Steuersumme auf keine legale Weise zu schmälern ist.

Gerichtskosten

Das zuständige Amtsgericht verlangt in Vorkasse die Kosten zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung (Sicherung für den Käufer, dass das Eigentum ohne Zwischenverkauf auf ihn übergeht), die anschließende Löschung dieser Auflassung und die gleichzeitige Eintragung des neuen Eigentümers. Ebenso die Eintragung der Grundschuld muss durch den Käufer bezahlt werden. Die Höhe dieser Kosten richten sich nach dem Kaufpreis des Objektes bzw. des Grundstückes. Im Kaufvertrag wird meist vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten trägt, die zur Freistellung des Grundbuches anfallen, und der Käufer trägt die Kosten für seine Eintragungen. Auch die Kosten, die für die Eintragungen und Löschungen anfallen, sind durch nichts zu schmälern.

Stadt- / Gemeindegebühren

Städte und Gemeinden haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei jedem Verkaufsfall. Der Notar schickt eine Abschrift des Kaufvertrages an die zuständige Gemeinde und diese muss dann eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung aufgeben, wenn sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen möchte. Die Kosten für die Ausfertigung dieses Verzichts trägt in der Regel der Käufer.

Maklerrechnungen

Zwar ist den meisten Interessenten, die sich von einem Makler eine Immobilie zeigen lassen, bewusst, dass sie eine Provision zu zahlen haben, wenn sie sich für das Objekt entscheiden, und dennoch ist diese Position wohl die am meisten verhandelste. Die Höhe der Provision variiert von Region zu Region und auch ist unterschiedlich, wer die Provision an den Makler zu zahlen hat, Käufer oder Verkäufer; in einigen Regionen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Je nachdem, wie nachgefragt das Objekt ist, ist der Makler ggf. bereit, über seine Provision zu verhandeln. Oft lassen sich Makler darauf ein, die Provision zu schmälern, wenn der Kauf im Gegenzug schnell abgewickelt wird. Sieht der Makler hingegen noch weitere Chancen zum Abschluss des Kaufvertrages, wird er kaum mit sich über die Höhe der Provision verhandeln lassen.

Bankgebühren

Die Bankgebühren fallen dem Käufer meist am wenigsten auf, da sie direkt mit dem aufgenommenen Kredit verrechnet werden bzw. dieser um die anfallenden Gebühren erhöht wird. Die Kosten, die für die Kreditaufnahme anfallen, sind in der Regel nicht verhandelbar. Entweder, die Kosten werden getragen, oder der Kreditantrag wird abgelehnt.

Immobilienmaklerin Stephanie Müller

Foto: AlexanderStein/Pixabay

3 Gedanken zu „Nebenkosten beim Hauskauf

  1. Kein Aprilscherz: Ab 01.04.2012 muss der Immobilienkäufer statt 4,5% nun 5% Grunderwerbsteuer in Berlin bezahlen. Das beschloss der Senat. Das Land Berlin rechnet dadurch mit einer zusätzlichen Einnahme in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer ist ein Teil des Berliner Schuldenabbauprogramms. Neben der fünfprozentigen Grunderwerbssteuer ist unter anderem auch eine Touristenabgabe geplant.

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