Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sind im Regelfall alle Erschließungsbeiträge bereits gezahlt oder zumindest veranlagt. Doch das ist natürlich kein Garant dafür, dass man als Käufer vor zukünftigen Beiträgen geschützt ist.
Auf den Käufer einer Gebrauchtimmobilie können im Lauf der Zeit sog. Straßenausbaubeiträge zukommen. Straßenausbaubeiträge werden zum Beispiel zur Erneuerung der Straße, von Wegen oder Plätzen erhoben.