Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sind im Regelfall alle Erschließungsbeiträge bereits gezahlt oder zumindest veranlagt. Doch das ist natürlich kein Garant dafür, dass man als Käufer vor zukünftigen Beiträgen geschützt ist.
Auf den Käufer einer Gebrauchtimmobilie können im Lauf der Zeit sog. Straßenausbaubeiträge zukommen. Straßenausbaubeiträge werden zum Beispiel zur Erneuerung der Straße, von Wegen oder Plätzen erhoben.
Die Höhe der Straßenausbaubeiträge hängt stark davon ab, in welchem Maß die betroffene Straße öffentlich genutzt wird. Bei Hauptverkehrsstraßen beispielsweise beteiligt sich die jeweilige Stadt oder Gemeinde mit einem höheren Prozentsatz an der Sanierung als bei einer reinen Anliegerstraße ohne öffentliches Interesse.
Doch die Stadt bzw. Gemeinde kann nicht wahllos bestimmen, welche Straßen erneuert oder saniert werden sollen. Lediglich, wenn die immer wieder anfallenden Reparaturkosten die Kosten einer Sanierung übersteigen, zeigt die Stadt/Gemeinde Interesse daran, eine Straße zu sanieren.
Aber auch, wenn aus städtischer Sicht eine Straße erneuert werden könnte, werden in der Regel erst die jeweiligen Anlieger befragt, ob sie einer Erneuerung zustimmen. Außerdem muss in verschiedenen Ratssitzungen entschieden werden, wann, ob und in welchem Umfang Gelder für die Erneuerung bereitgestellt werden (können).
Im Verkaufsfall einer Gebrauchtimmobilie kann der Eigentümer bei der Stadt eine Auskunft zu den Straßenausbaubeiträgen einholen, die sog. Anliegerbescheinigung.
Darin gibt die Stadt oder die Gemeinde Auskunft, ob noch offene Erschließungsbeiträge bestehen und ob ggf. schon über den Ausbau einer Straße entschieden wurde und deshalb in Zukunft Straßenausbaubeiträge fällig werden. Zwar gibt die Anliegerbescheinigung keine rechtssichere Auskunft, ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen (können), aber der Käufer kann sich einen aktuellen Überblick über offene oder anstehende Beiträge verschaffen.
Immobilienmaklerin Stephanie Müller
Weiterführende Links:
Zum vertraglichen Verzicht auf Straßenbau- bzw. Straßenausbaubeiträge
Straßenausbausatzungen unwirksam Beiträgewerden zurückerstattet
In Berlin gibt es jüngst Streit genau um dieses Thema. Was darf der Senat einfach bestimmen und welche Möglichkeiten der Einflußnahme haben Eigentümer…
Hallo Herr Guthmann,
ich kann es leider nicht mit abschließender Sicherheit sagen, aber grundsätzlich hat die Stadt nur ein Interesse an der Erneuerung einer vorhandenen Straße, wenn die (zu erwartenden) Reparaturkosten eine Neuanlage der Straße übersteigen. Grundsätzlich ist es so, dass sich Anlieger nicht gegen die Zahlung der Straßenausbaubeiträge verwehren können.
Ich möchte Sie bitten, uns in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten. Vielen Dank!