Der Immobilienmakler ist ein klassischer Dienstleister. Die zu zahlende Provision ist der Lohn für die geleisteten Dienste. Doch es gibt nicht nur in der Höhe der zu zahlenden Provision zum Teil gravierende Unterschiede – auch im Umfang der Dienstleistung sollten Verkäufer wie Käufer genauer hinsehen. Und hier geht es nicht nur um Verkaufsprovisionen, auch im Bereich der Vermietung gibt es große Unterschiede, welche Leistung Immobilienmakler für die Provision erbringen.
Was Sie schon immer über Zweckentfremdung, deren Verbot und die Folgen für Ferienwohnungen und private Zimmervermietungen wissen wollten.
Am 1. Mai 2014 tritt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Was ist das überhaupt?
Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, kurz Zweckentfremdungsverbot, hat das Berliner Abgeordnetenhaus schon im November verabschiedet. Zum 1. Mai tritt es in Kraft und hat zum Ziel, die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu entschärfen. 73.000 Wohnungen fehlten in Berlin laut einer Studie des Immobilienunternehmens Engel&Völkers vom vergangenen Jahr. Dieser Bedarf soll nicht nur mit einer Neubauoffensive gedeckt werden – auch Wohnungen im Bestand, die derzeit anderweitig genutzt werden, sollen wieder als Wohnraum erschlossen, die Zweckentfremdung also beendet werden. Zudem gewährt das Gesetz den Bezirken, die für dessen Umsetzung verantwortlich sind, die Möglichkeit, gegen den Abriss oder Leerstand einer Wohnung für mehr als sechs Monate vorzugehen „Wohnraum soll in Berlin auch tatsächlich für die Berlinerinnen und Berliner zum Wohnen zur Verfügung stehen“, erklärt Michael Müller (SPD), Senator für Stadtentwicklung.
Immobilienverkauf mit Mietern: Wie sich ein bestehender Mietvertrag auf den Verkaufspreis auswirkt
Wenn man eine vermietete Immobilie verkaufen will, steht man zu aller erst vor der Frage „Verkaufe ich das Objekt vermietet, also mit den Mietern, oder besser ohne Mietverhältnis, also leer?“
Leider lässt sich diese Frage nicht allgemeingültig beantworten, viele Faktoren spielen hier eine Rolle. Zum einen ist ein leer stehendes Objekt für den Eigennutzer interessant(er), da er sich nicht erst mit Eigenbedarfs-Kündigungen oder Wartefristen auseinander setzen muss, zum anderen ist eine vermietete Immobilie für den Kapitalanleger interessant(er), da durch die bestehenden Mieteinnahmen vom ersten Moment wieder Geld in die Kasse fließt. Andererseits kann ein Verkäufer seinem Mieter nicht einfach so kündigen, nur weil er die Immobilie verkaufen will. Und auch eine vermietete Immobilie garantiert dem Käufer keine sicheren Einnahmen, denn schließlich könnten Mieter kündigen. Dann bleibt bei vermieteten Immobilien das Problem der Miethöhe; gerade bei Mietverhältnissen, die schon seit vielen Jahren bestehen, zahlen Mieter immer noch den anfangs vereinbarten Mietzins. Bei einer Mieterhöhung kündigen diese Mieter vielleicht, das Risiko, neue Mieter zu einem höheren Mietzins zu finden, trägt nun der Käufer. Und zu guter Letzt kann ein Vermieter auch nicht einfach „frei Schnauze“ die Miete erhöhen, hier ist vor allem die sog. Kappungsgrenze zu beachten.
Experteninterview zur Wohneigentumsquote in Deutschland – „Weil viele mieten, sind wir gut durch die Krise gekommen“
Grundbuchblog: Fast 80 Prozent der Spanier leben in den eigenen vier Wänden; in Großbritannien sind es etwa 70 Prozent der Einwohner, in Deutschland nur 43 Prozent. Woran liegt das?
Michael Voigtländer: Nach dem zweiten Weltkrieg herrschte eine große Knappheit in Deutschland; sechs Millionen Wohnungen fehlten. Mit dem sozialen Wohnungsbau hat man damals ein Programm gestartet, das sich vor allem an den Mietwohnungsmarkt gerichtet hat.
Gemeinschaftsgeschäfte für gewerbliche Anbieter bei Immowelt
Die drei großen Immobilienportale Immowelt, Immonet und ImmobilienScout24 heben sich im Grunde in der Leistung nicht groß voneinander ab.
Immowelt scheint sich hier nun von den Wettbewerbern abheben zu wollen. Seit einiger Zeit gibt es die Option „für Gemeinschaftsgeschäft freigeben“. In einem Newsletter wurden alle gewerblichen Anbieter auf die neue Funktion aufmerksam gemacht, die im Büroalltag schon mal gern untergeht bzw. bei Einstellen der Objekte zwecks Software unbeachtet bleibt.
Immowelt Preiserhöhung: Private und gewerbliche Anbieter betroffen
Wir haben in diesem Artikel bereits über die aktuelle Preiserhöhung Immowelt berichtet.
Entgegen der ersten Übersicht hat das Immobilienportal jedoch die Preise in allen Anbietungsmöglichkeiten erhöht, sowohl gewerbliche wie auch private Anbieter müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.
Immowelt: Preiserhöhung für gewerbliche Anbieter
Nach dem Immobilienscout24 im Juli die Angebotspreise erhöht hat, zieht nun auch Immowelt hinterher. „Makeln nicht Mäkeln“ lautet das aktuelle Motto dieser Preiserhöhung für gewerbliche Anbieter.
Laut Internetseite sollen die neuen Preise ab 01.11.2013 gelten, allerdings sind auch am 05.11.2013 noch die alten Konditionen buchbar. Die Preisspanne der monatlichen Preiserhöhung reicht von 20€ bis 170€ und beträgt im Schnitt happige 102,86€.
Gute Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige erkennen
Zunächst muss hier klar zwischen einem Immobiliengutachter und einem Immobiliensachverständigen unterschieden werden: Die Bezeichnung „Immobiliengutachter“ ist rechtlich geschützt, so sollen nach §192 BauGB Gutachter „in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein“. Im Gegensatz dazu ist die Bezeichnung „Immobiliensachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt. Lediglich die Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist geschützt, die missbräuchliche Verwendung dieser Bezeichnung ist strafbar.
Wer schuldet die Erschließungsbeiträge?
Hallo!
Die Straße an der unser dieses Jahr gekauftes Haus liegt, ist in den beiden letzten Jahren erneuert worden, zusammen mit den Bürgersteigen.
Die damaligen Eigentümer wurden zu Beginn der Maßnahme informiert, dass Kosten auf sie zukommen werden, die Höhe konnte zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden.
Erschließungskosten bei Grundstücksteilung
Hallo!
Es geht mir um ein bebautes Grundstück, das ich evtl. kaufen möchte. Da mir dieses zu groß ist (1140 m²), überlege ich einen Teil davon zu verkaufen.
Wie verhält sich das dann mit der Erschließung, die müsste ich nochmals komplett zahlen, oder? Mit welchen Kosten kann man bei sowas rechnen?