Gute Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige erkennen

Zunächst muss hier klar zwischen einem Immobiliengutachter und einem Immobiliensachverständigen unterschieden werden: Die Bezeichnung „Immobiliengutachter“ ist rechtlich geschützt, so sollen nach §192 BauGB Gutachter „in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein“. Im Gegensatz dazu ist die Bezeichnung „Immobiliensachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt. Lediglich die Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist geschützt, die missbräuchliche Verwendung dieser Bezeichnung ist strafbar. mehr...

Wer schuldet die Erschließungsbeiträge?

Hallo!

Die Straße an der unser dieses Jahr gekauftes Haus liegt, ist in den beiden letzten Jahren erneuert worden, zusammen mit den Bürgersteigen.

Die damaligen Eigentümer wurden zu Beginn der Maßnahme informiert, dass Kosten auf sie zukommen werden, die Höhe konnte zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden. mehr...

Erschließungskosten bei Grundstücksteilung

Hallo!

Es geht mir um ein bebautes Grundstück, das ich evtl. kaufen möchte. Da mir dieses zu groß ist (1140 m²), überlege ich einen Teil davon zu verkaufen.

Wie verhält sich das dann mit der Erschließung, die müsste ich nochmals komplett zahlen, oder? Mit welchen Kosten kann man bei sowas rechnen? mehr...

Immobilienscout24: Preiserhöhung für gewerbliche Anbieter

Immobilienscout24 überrascht mit einer weiteren Preiserhöhung. Diesmal sind die Einzelanzeigen (Kauf bzw. Gewerbe) im Basis-Zugang für gewerbliche Anbieter betroffen. Hier unterscheidet Immobilienscout24 seit neuestem als einziger Anbieter zwischen Miet-, Kauf- und Gewerbe-Anzeigen. Der reduzierte Preis für Miet-Anzeigen um 0,79 € dürfte da kaum zur Beruhigung der Gemüter beitragen. mehr...

Verhandlungen mit einem Immobilienmakler

Hallo,

mein Partner und ich haben eine 60 Jahre alte Immobilie besichtigt. Es wurde dort bisher keine einzige Renovierungsmaßnahme durchgeführt. Alte Stromleitungen, alte Wasserleitungen, uralte Fenster, altes Dach, uralte Oelheizung. Das Grundstück hat 1400m² und die Wohnfläche beträgt 180m². Von der Inneneinrichtung (da ist die Zeit seit dem ersten Einzug stehen geblieben) ganz zu schweigen…Der Makler will 310.000€. Er spricht immer über die „Toplage“ (Bodenrichtwert 225€)und erzählt uns ständig, dass der geforderte Angebotspreis ja bereits der Wert des Grundstücks betrage. Unser Angebot liegt bei 250.000€. Der Makler ist nun etwas beleidigt. Wir haben den Eindruck, dass er uns nur hinhält. Wie sollen wir uns verhalten? mehr...

Dingliche Rechte in Abteilung II des Grundbuches

Das Grundbuch (Papierform; jedoch inzwischen teilweise auch als elektronisches Grundbuch geführt) besteht aus verschiedenen Teilen:

  • Titelblatt: Das Titelblatt enthält unter anderem Angaben zum Amtsgericht, Angaben zum Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes.
  • Bestandsverzeichnis: Das Bestandsverzeichnis beschreibt das jeweilige Grundstück in wirtschaftlicher Hinsicht, dazu gehören vor allem die Nennung von Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage und Größe.
  • Abteilung I: Zeigt die früheren und aktuellen Eigentumsverhältnisse am jeweiligen Grundstück, außerdem wird der Grund der Eintragung eingetragen (Kauf, Erbfolge o.ä.).
  • Abteilung II: Enthält alle das Grundstück betreffenden, eintragungsfähigen Lasten und Beschränkungen.
  • Abteilung III: Hier werden alle Hypotheken, Grund- und Rentenschulden eingetragen.

Wir wollen in diesem Artikel Abteilung II des Grundbuches näher betrachten, denn hier schlummern die für den Immobilienkauf bzw. –verkauf wichtigen Informationen. Denn erstens ist ein Verkauf nur rechtskräftig, wenn alle im Grundbuch in Abt. I eingetragenen Eigentümer dem Verkauf zustimmen; somit ändern sich die Eigentumsverhältnisse eh im weiteren Verlauf des Eigentümerwechsels sowieso. Und zweitens wird in den allermeisten Fällen beurkundet, dass die Immobilie frei von Eintragungen in Abt. III des Grundbuches veräußert wird; somit ist auch diese Abteilung für den Käufer weniger interessant. mehr...

Immobilienportale: Ein Vergleich der drei großen [Update]

Preisvergleich für gewerbliche Anbieter

Immobilienscout24
Immowelt Immonet
1 Objekt 66,39 € (Miete) 83,19 € (Kauf) 24,90 € 25,- €
bis 5 Objekte 179,- bis 229,- € 119,- € 99,- €
bis 10 Objekte 279,- bis 369,- € 199,- € 149,- €
bis 15 Objekte 349,- bis 489,- € 269,- € 189,- €
bis 30 Objekte 459,- bis 649,- € (bis 25 Objekte) 379,- € 269,- €
bis 50 Objekte 729,- bis 1.049,- € (bis 45 Objekte) 499,- € 369,- €

Preise sind jeweils für einen Monat. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. MwSt. / ggf. sind Mindestlaufzeiten zu beachten. Die Preise für Kauf- und Miet-Anzeigen sind für gewerbliche Anbieter identisch, außer bei Immobilienscout24. mehr...

Versicherungen für Immobilieneigentümer und Mieter (Interview)

GRUNDBUCHBLOG: Herr Sander, Sie haben Ihr eigenes Versicherungsbüro. Welche Versicherung würden Sie dem (zukünftigen) Hauseigentümer empfehlen?

Michael Sander: Grundsätzlich: Wohngebäude, Hausrat, Privathaftpflicht, eine bedarfsgerechte Altersvorsorge sowie eine Absicherung für laufende Kredite (z.B. für die Baufinanzierung).
Jeweils mit einer bedarfsgerechten Analyse in der persönlichen Situation. Jedes Haus ist anders, jede Einrichtung und auch in der individuellen Lebenssituation gibt es wichtige Unterschiede. mehr...

Immobilienscout24: Preisexplosion ohne Mehrwert

Über 30% Preiserhöhung bei Immobilienscout24 und kein Ende in Sicht. Schon seit Wochen lassen sich Anbieter, private und gewerbliche, darüber aus, dass der angebliche Platzhirsch seine Preise immer weiter erhöht.

Diesmal hat sich Immobilienscout24 allerdings nicht auf das Konto der gewerblichen Anbieter sondern auf das der kleinen und das der Privatanbieter gestürzt. mehr...

Bodenrichtwert – eine Erklärung

Viele Makler stützen sich bei ihrer Preisfindung mitunter auch auf den sog. Bodenrichtwert. Hier erläutern wir, was der Bodenrichtwert ist und wie er zu verwenden ist. Wir haben bereits in diesem Artikel über die Immobilienbewertung gesprochen und uns hierzu bereits auf den Bodenrichtwert bezogen. mehr...